Gegen den Berliner Rapper Sido ist wegen gefährlicher Körperverletzung in einer Disco ein Strafbefehl ergangen. Der Musiker erschien nicht vor Gericht. Nach Überzeugung des AG Tiergarten hat er einen Mann mit einer Flasche verletzt.
Das Amtsgericht (AG) Tiergarten hat am Freitag einen Strafbefehl gegen den Rapper Sido erlassen. Demnach erhält dieser eine Bewährungsstrafe in Höhe von neun Monaten sowie eine Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro. Sido selbst erschien am Freitag nicht zu dem Termin. Auch ein Verteidiger fehlte. Der Strafbefehl erging daraufhin ohne mündliche Hauptverhandlung. Der Musiker kann hiergegen allerdings Einspruch einlegen.
Bei einem Streit in einem Berliner Club vor zweieinhalb Jahren soll der Rapper einem anderen Gast eine Wodkaflasche auf den Kopf geschlagen haben. Der Mann erlitt eine Platzwunde und eine Schädelprellung. Im Oktober wurde bekannt, dass der Fall vor Gericht kommen würde.
Die Staatsanwaltschaft kann den Strafbefehl beantragen, wenn sich der Sachverhalt klar aus den Akten ergibt und es sich nicht um ein Verbrechen handelt. So sollen Verfahren schneller abgeschlossen werden. Zeugen waren am Freitag nicht geladen. Das Opfer, ein Geschäftsmann aus Karlsruhe, war als Nebenkläger zugelassen.
Sido selbst ist nicht vorbestraft. Im Herbst 2009 stand er schon einmal als Angeklagter vor Gericht. Nach einem Streit in einem Café im August 2007 wurden ihm versuchte gefährliche Körperverletzung sowie Beleidigung vorgeworfen. Das Verfahren wurde mit Zustimmung aller Prozessbeteiligten gegen eine Zahlung von 14.000 Euro eingestellt.
una/dpa/LTO-Redaktion
Strafbefehl gegen Rapper Sido: . In: Legal Tribune Online, 28.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13963 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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