Obwohl sie krankgeschrieben war, reiste die Mutter einer RTL-Dschungelcamp-Kandidatin mit nach Australien. Dafür ist die 47-jährige Lehrerin vom AG Soltau wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses verurteilt worden.
Das Amtsgericht (AG) Soltau hat am Donnerstag die Mutter von RTL-Dschungelcamp-Kandidatin Nathalie Volk wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die Lehrerin im Januar 2016 für mehrere Wochen krankschreiben ließ, obwohl sie tatsächlich nicht arbeitsunfähig erkrankt war.
In der Zeit der Krankschreibung reiste die Lehrerin nach Australien, wo ihre Tochter im vergangenen Jahr an der TV-Show "Ich bin ein Star – Holt mich hier raus" teilnahm, auch als "RTL-Dschungelcamp" bekannt. Die Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 70 Euro und damit insgesamt 9.800 Euro verurteilt (Urt. v. 30.03.2017, Az. 9 CS 522/16).
Australien erholsamer als die "Kälte in Deutschland"
Vor Gericht versuchte die Frau ihre Arbeitsunfähigkeit mit ausführlichen Beschreibungen ihres Gesundheitszustandszustandes in den Tagen vor der Krankschreibung zu beweisen, erklärte ein Gerichtssprecher gegenüber LTO. Unterstützt wurde sie dabei von ihrer Tochter, die als Zeugin aussagte, ihre Mutter sei tatsächlich krank gewesen. Eine Erholung ihrer Mutter in Australien erschien Volk deswegen besser zu sein als "die Kälte in Deutschland".
Der Anwalt der Frau störte sich hingegen vor allem an der Formulierung, dass sich seine Mandantin habe gezielt krankschreiben lassen, "um" nach Australien zu fliegen. Das beinhalte eine nicht zulässige Schlussfolgerung aus der nach seiner Auffassung berechtigten Krankschreibung. Er forderte einen Freispruch für seine Mandantin.
Das sah das Gericht anders und verurteilte die Frau wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses nach § 279 Strafgesetzbuch (StGB) zur Zahlung der Geldstrafe. Es bestünden keine vernünftigen Zweifel an der Schuld der Angeklagten, so die zuständige Richterin.
AG sieht "einigermaßen dreistes" Verhalten
Insbesondere die zeitlichen Abläufe seien für die Einschätzung des Gerichts maßgeblich gewesen. So sei der Vertrag der Tochter mit der Produktionsfirma bereits unterschrieben worden, als der Urlaubsantrag der Mutter bestenfalls ungeklärt war. Ebenso sei der Flug bereits kurz vor der Ablehnung des Urlaubsantrags gebucht worden. Auch, dass die Produktionsfirma nicht über die Schwierigkeiten durch den verwehrten Urlaub informiert wurde, sei "nicht plausibel".
Die Aussagen zweier geladener Ärzte bekräftigten die Richterin in ihrer Einschätzung. Danach könne die Frau zwar an subjektiven Belastungserscheinungen gelitten haben. Für eine Arbeitsunfähigkeit hätten diese Erschöpfungssyndrome aber ein größeres Ausmaßes annehmen müssen. Dann wiederum hätten die Kräfte der Frau aber auch nicht für die Reise nach Australien ausgereicht, erläuterte der Sprecher des Gerichts LTO die Folgerungen der Mediziner. Auch, dass die Lehrerin direkt nach ihrer Rückkehr wieder dienstfähig war, habe die Ansicht des AG im Laufe der Verhandlungen untermauert.
Für das Gericht gab es somit keine Zweifel mehr: Die Pädagogin hat nach dessen Überzeugung das Attest gezielt erlangen wollen, um die Reise doch noch antreten zu können. Damit habe sie der Schule und dem Berufsbild des Lehrers geschadet. Die Richterin empfand das Verhalten der Mutter als "einigermaßen dreist", wie sie zum Schluss der Verhandlung betonte.
Nachdem die Frau mit nach Australien geflogen war, hagelte es zunächst Kritik von Elternvertretern. Die Landesschulbehörde stellte die Beamtin zunächst vom Unterricht frei, ein Disziplinarverfahren wurde später eingeleitet. Im vergangenen Januar folgte dann die Suspendierung.
Gleichzeitig seien auch die Bezüge der 47-Jährigen auf die Hälfte gekürzt worden, so der Anwalt der Frau. Dagegen gehe er bereits vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg vor.
Der Fall dürfte die Justiz noch länger beschäftigen, nicht nur vor dem Verwaltungsgericht: "Wir werden in die nächste Instanz gehen", so der Anwalt unmittelbar nach dem Urteilsspruch des AG Soltau.
mgö/LTO-Redaktion
Mit Materialien von dpa
AG Soltau zu unrichtiger Krankschreibung: . In: Legal Tribune Online, 31.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22535 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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