Das AG München hat zwei Männer mit hohen Geldstrafen belegt. Der eine hatte für den anderen die theoretische Führerscheinprüfung abgelegt - und dabei Ausweispapiere missbraucht, so die Strafrichterin.
Das Amtsgericht (AG) München hat einen Mann wegen Missbrauchs von Ausweispapieren zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt (Urt. v. 27.08.2019, Az. 813 Ds 255 Js 222231/18).
Der 33-Jährige hatte sich zuvor gegenüber dem Münchner TÜV Süd mit dem Ausweisdokument eines Freundes ausgewiesen. Nachdem er zur Prüfung zugelassen worden war, legte er für diesen die theoretische Führerscheinprüfung ab. Dabei war er auffallend schnell und bestand letztlich mit nur drei von maximal zehn zulässigen Fehlerpunkten.
Weil in der Vergangenheit solche und andere Unregelmäßigkeit bekannt geworden waren, fanden im Rahmen der Prüfung polizeiliche Stichprobenkontrollen statt. Der Mann war den Polizisten schon wegen seiner Nervosität auf dem Weg zu den Prüfungsräumen aufgefallen, nach dem Verlassen der Prüfung kontrollierten sie ihn, woraufhin die Sache aufflog.
Der rechtmäßige Ausweisinhaber und eigentlich angemeldete Prüfling antwortete mit einer Ausrede, als die Polizei ihn anrief: Er habe seinen Geldbeutel nebst Papieren erst kürzlich im Bus verloren. Letztlich aber gestand sein Freund, der für ihn zur Prüfung angetreten war, die Tat gegenüber den Beamten.
Strafbefehl: 2.400 Euro Geldstrafe für rechtmäßigen Ausweisinhaber
Dieses vollumfängliche Geständnis hielt die zuständige Strafrichterin dem Verurteilten zugute ebenso wie den Umstand, dass die Tat schnell durch die bereits anwesende Polizei aufgeklärt werden konnte.
Zu Lasten des Mannes berücksichtigte sie allerdings seine mehrfachen strafrechtlichen Vorbelastungen. So war der Mann wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls und schweren Raubes zuletzt 2016 zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung und 2018 wegen Freiheitsberaubung zu einer Geldstafe auf Bewährung verurteilt worden.
Gegen den eigentlich zur Prüfung angemeldeten rechtmäßigen Ausweisinhaber, der sich durch die Überlassung seines Ausweispapieres ebenfalls, aber erstmals strafbar gemacht hatte, erging in einem eigenen Verfahren Strafbefehl über eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro, teilte das Gericht weiter mit.
ms/LTO-Redaktion
7.200 Euro Geldstrafe: . In: Legal Tribune Online, 04.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38529 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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