Von Türsteher abgewiesen: Mann aus Burkina Faso erhält Schmerzensgeld

17.12.2014

Das Amtsgericht München hat eine städtische Disco zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 500 Euro an einen Afrikaner verurteilt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass ihm der Einlass wegen seiner Herkunft verweigert wurde. Der aus Burkina Faso stammende Mann hatte zusammen mit dem Münchener Ausländerbeirat insgesamt 25 Münchener Clubs für Testzwecke besucht, 20 davon durfte er nicht von innen sehen.

Eine Münchner Diskothek muss einem Mann aus Burkina Faso 500 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil er vom Türsteher abgewiesen wurde. Das Amtsgericht (AG) München verurteilte den Clubbetreiber am Mittwoch. Er habe es zu unterlassen, dem Mann aufgrund seiner "Rasse oder seiner ethnischen Herkunft" den Einlass in die Diskothek zu verweigern, entschied das Gericht. Außerdem muss der Club die Anwaltskosten übernehmen (Urt. v. 17.12.2014, Az. 159 C 278/13).

Im vergangenen Jahr hatte der Mann gemeinsam mit anderen Mitstreitern aus dem Münchner Ausländerbeirat eine Stichprobe in 25 Münchner Clubs durchgeführt. Das Ergebnis: 20 Mal hieß es für ihn und seinen ebenfalls dunkelhäutigen Freund: Ihr kommt hier nicht rein. Ihre weißen Begleiter hatten dagegen keine Probleme, den Club zu betreten. Der Mann wirft den Clubbetreibern Rassismus vor. "Wegen der Hautfarbe abgelehnt zu werden, ist Alltag", sagte der Kläger zu Beginn des ersten Prozesses im April. In einem ähnlichen Fall hatte das AG Hannover einem Mann gar eine Einlassgarantie zugesprochen.

Insgesamt hatte er sechs Clubs auf Unterlassung und Schmerzensgeld verklagt. Die Gerichtssprecher des AG teilte am Mittwoch mit, dass nun fast alle Verfahren abgeschlossen seien - mit unterschiedlichen Ergebnissen.

Der Bayerische Flüchtlingsrat feierte die Gerichtsentscheidung von Mittwoch. "Das Urteil ist ein Sieg für einen demokratischen Rechtsstaat, der die Diskriminierung ernst nimmt und auch rechtlich ahndet", hieß es in einer Mitteilung. "Dieses weitere Urteil bestätigt, dass Alltagsrassismus unter anderem im Nachtleben ein weit verbreitetes Problem darstellt. Das ist in einer Gesellschaft, die die Menschenwürde ernst nehmen will, nicht hinnehmbar", sagte die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns (AGABY), Mitra Sharifi.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Von Türsteher abgewiesen: . In: Legal Tribune Online, 17.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14146 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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