Wenn die Hose rutscht, ist das vor allem für Schwangere ein Ärgernis. Doch so nervig dieser Umstand auch sein mag, ist die Hose deshalb mangelhaft? Nein, befand ein Münchner Richter in einem am Montag bekannt gewordenen Urteil.
Angesichts der anatomischen Besonderheiten jeder Frau sei das Nichtrutschen einer Schwangerschaftshose keine grundlegende Eigenschaft, die bei einem Kauf erwartet werden könne, so das Amtsgericht (AG, Urt. v. 19.12.2011, Az. 155 C 16176/11).
Eine Münchnerin hatte im Juni 2011 kurz vor der Geburt ihres Kindes eine Schwangerschaftshose gekauft. Weil das 119 Euro teure Kleidungsstück ständig über ihre Hüften glitt, verlangte sie ihr Geld zurück, allerdings ohne Erfolg.
Gerade im Zustand einer Schwangerschaft sei die Passform einer Hose individuell sehr unterschiedlich, heißt es in der Entscheidung weiter. Ein Rückgaberecht komme nur in Betracht, wenn im Einzelfall das Nichtrutschen zugesichert worden sei. Genau das konnte die Klägerin nach Ansicht des AG aber nicht beweisen. Selbst wenn die Verkäuferin erklärt habe, dass ihr bislang keine "Rutschfälle" bekannt seien, sei dies nicht als zugesicherte Eigenschaft zu verstehen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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AG München: . In: Legal Tribune Online, 17.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5320 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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