Popstar Rihanna veröffentlichte Fotos bei Instagram, auf denen sie Puma-Sneaker trägt, während sie einen Vertrag mit dem Unternehmen unterschreibt. Dieser Post verhindert nun, dass das Schuh-Design geschützt werden kann, so das EuG.
Ein Instagram-Post der Sängerin Rihanna ist Grund dafür, dass ein Schuh-Design der Marke Puma nicht geschützt werden kann. Das hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) am Mittwoch entschieden (Urt. v. 06.03.2024, Az. T-647/22).
Der deutsche Sportartikelhersteller machte Rihanna 2014 zu seiner Kreativdirektorin. Aus diesem Anlass veröffentlichte die Sängerin mehrere Fotos auf ihrem Instagram-Account "badgalriri" davon, wie sie den Vertrag mit Puma unterschrieb. Auf den Bildern trug sie weiße Sneaker der Marke mit einer dicken schwarzen Sohle.
Dieses Schuh-Design ließ Puma 2016 beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) als geschützt eingetragen. Auf Antrag eines niederländischen Unternehmens, das ebenfalls Schuhe verkauft, erklärte das EUIPO den Schutz des Designs 2022 jedoch für nichtig. Der Grund: Das Design war zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr neu, weil es bereits auf den Instagram-Posts von Rihanna aus dem Jahr 2014 zu sehen war.
Nach Art. 4 Abs. 1 der EG-Geschmacksmuster-Verordnung können Geschmacksmuster (Designs) geschützt werden, wenn sie neu sind und eine Eigenart aufweisen. Nach Art. 5 und 7 der Verordnung ist ein Design neu, wenn es der Öffentlichkeit zwölf Monate vor der Anmeldung noch nicht zugänglich gemacht wurde oder den Fachkreisen des betreffenden Wirtschaftszweiges nicht bekannt sein konnte.
Rihannas Schuhe im Interesse der Öffentlichkeit
Puma erhob gegen die Nichtigkeitserklärung Klage zum EuG. Das Unternehmen argumentierte, niemand habe sich 2014 für Rihannas Schuhe auf den Fotos interessiert. Entsprechend habe damals auch keiner das Design wahrgenommen.
Das EuG wies die Klage nun aber ab. Rihanna habe durch ihre Instagram-Posts das Design der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Denn auf den Fotos seien alle wesentlichen Merkmale des Designs erkennbar gewesen, so das Gericht.
Außerdem stellte das EuG klar, Rihanna sei 2014 schon weltweit berühmt gewesen. Fans und Personen aus der Modebranche hätten deshalb großes Interesse an den Schuhen gehabt, die der Popstar an dem Tag trug, als sie den Vertrag unterzeichnete, um Pumas Kreativdirektorin zu werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Puma kann Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.
Rihannas Puma-Sneaker vorm EuG: . In: Legal Tribune Online, 06.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54045 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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