Ein Münchner Polizist ist am Dienstag vom AG München wegen Schlägen gegen eine gefesselte Frau zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 33-Jährige hatte im Januar der Frau auf der Polizeiwache München-Au mit einem Fausthieb das Nasenbein und einen Augenhöhlenboden gebrochen.
Der Richter am Amtsgericht (AG) München verhängte zudem wegen Körperverletzung im Amt eine Geldauflage von 3.000 Euro, die der Beamte an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen muss.
Bei der Verurteilung ging der Amtsrichter zwar von einer Notwehrlage aus. Die junge Frau habe den Beamten provoziert und unter anderem bespuckt. Jedoch hätte der Beamte nicht zuschlagen dürfen. "Ihre Handlung war nicht erforderlich, um den vermeintlichen Angriff anzuwehren", so der Richter.
In seinem Schlusswort vor dem Urteil sagte der Polizeibeamte, er habe einen Angriff abwehren wollen, bedauere aber die Folgen. "Ich bedauere die Verletzungen, denn diese waren nie gewollt."
"Mit dem Arm gegen ihren Kopf geschlagen"
Vor Gericht hatte er geschildert, die Frau habe ihn bespuckt. Er habe sie beruhigen wollen. Sie sei mit dem Oberkörper hochgeschnellt. Aus Angst, sie könnte ihn treffen, habe er zu seinem Schutz eine Armbewegung gemacht. "Ich bin ausgewichen und habe im gleichen Moment den Arm nach vorn gegen ihren Kopf geschlagen", sagte der Beamte. Die Frau lag zu diesem Zeitpunkt mit auf dem Rücken gefesselten Händen auf dem Revier.
Die 22-Jährige schilderte, sie sei in der Haftzelle auf eine Pritsche gedrückt und an den Schultern festgehalten worden. "Ich habe keine Luft bekommen und war total in Panik. "Der Angeklagte habe auf der Pritsche gekniet und sie aufgefordert, sich zu beruhigen. "Dann habe ich ihn leider angespuckt." Daraufhin habe der Polizist zugeschlagen.
Begonnen hat der bundesweit diskutierte Fall mit einem Anruf der Frau bei der Polizei. Die Tierarzthelferin hatte sich mit ihrem Freund gestritten.
dpa/asc/LTO-Redaktion
Nasenbeinbruch in Haftzelle: . In: Legal Tribune Online, 07.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9302 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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