Dem Erbscheinantrag des Kunstmuseums Bern über den Nachlass von Cornelius Gurlitt wurde stattgegeben. Das AG München geht davon aus, dass Gurlitt das Museum zum Alleinerben eingesetzt hat. Damit scheiterte zugleich der Antrag von Gurlitts Cousine.
Das Amtsgericht (AG) München hat in der Nachlasssache Cornelius Gurlitt dem Erbscheinantrag des Kunstmuseums Bern stattgegeben. Das Testament von Gurlitt, in dem er das Museum zum Alleinerben eingesetzt hat, sei wirksam, teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Damit einhergehend hat das Gericht den Erbscheinantrag von Gurlitts Cousine zurückgewiesen. Sie hält das Testament für unwirksam, weil Gurlitt zum Zeitpunkt der Testamentserstellung testierunfähig gewesen sein soll.
Der Erbschein kann dem Kunstmuseum Bern allerdings erst mit Rechtskraft des Beschlusses erteilt werden. Uta Werner kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) München einlegen.
Gurlitt hatte bis zum Frühjahr 2012 zahlreiche Kunstschätze aus dem Nachlass seines Vaters in seiner Wohnung gelagert, bis die Staatsanwaltschaft Augsburg diese beschlagnahmte. Sie ermittelte wegen des Verdachts der Unterschlagung. Einige Werke sollen in der Zeit des Nationalsozialismus rechtswidrig erlangt worden sein.
Das Handeln der Ermittler erntete Kritik. Kurz vor Gurlitts Tod im Mai 2014 soll es zu einer Vereinbarung zwischem ihm und der bayrischen- und Bundesregierung gekommen sein, wonach die als belastet geltenden Werke für eine umfassende Prüfung zur Verfügung gestellt werden sollten. Mit seinem Tod wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt und bekannt, dass er seine Sammlung dem Kunstmuseum Bern vererben wollte. Dieses hatte das Erbe im November angenommen.
una/LTO-Redaktion
AG München zum Gurlitt-Erbe: . In: Legal Tribune Online, 26.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15082 (abgerufen am: 22.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag