AG München zur Nutzung einer Mietwohnung: Eine Ski­werk­statt in der Garage

04.01.2019

Um sich ein Zubrot zu verdienen, kamen Mieter im Münchner Unterschleißheim auf die Idee, ihre Garage zur Skiwerkstatt umzufunktionieren. Sehr zum Unmut des Vermieters, der daraufhin die Kündigung aussprach. Zu Recht, so das AG München.

Um sich und die Gemeinde gleich mit für die andauerende Skisaison zu rüsten, kamen zwei Mieter aus München auf die Idee, eine kleine Skiwerkstatt in der eigenen Garage zu eröffnen. Mit großen Plakaten und im lokalen Anzeigenblatt warben sie damit, verschiedene Dienstleistungen rund um die Instandhaltung und Wartung von Ski- und Snowboardausrüstung zu erbringen.

Als der Vermieter jedoch von der Nebentätigkeit erfuhr, forderte er die Mieter zunächst auf, den Betrieb der Werkstatt einzustellen. Die Wintersporten­thu­si­asten wähnten sich aber im Recht, mit der Gemeinde und den Behörden sei alles ordnungsgemäß abgesprochen. Ebenso habe der Vermieter von der Werkstatt gewusst, so die Mieter. Der aber sprach die Kündigung aus und zog letztlich vor das Amtsgericht München (AG).

Wie am Freitag bekannt wurde, schlug sich auch das Gericht auf die Seite des Vermieters und hielt die Kündigung für wirksam (Urt. v. 30.10.2018, Az. 423 C 8953/17). Zwar sei die Werkstatt nur wenige Stunden in der Woche geöffnet. In den Geschäftszeiten sei der Andrang aber so erheblich, dass der Vermieter eine derartige Nutzung nicht dulden müsse, begründete das AG seine Entscheidung.

Das Gericht konnte sich nach der Verhandlung zwar durchaus vorstellen, dass bei der Besichtigung des Mietobjekts - wenn auch beiläufig - auch über eine Nutzung der Garage als Skiwerkstatt gesprochen worden war. Der Vermieter musste allerdings nicht davon ausgehen, dass die Werkstatt so offensiv beworben und betrieben werden würde, dass in der Folge ein gewerblicher Publikumsverkehr entstehe, der etwa zu einem erhöhten Parkaufkommen in dem Wohngebiet geführt habe.

tik/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG München zur Nutzung einer Mietwohnung: . In: Legal Tribune Online, 04.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33041 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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