AG München zur Beweislastfrage:Tiefgaragentor drückt Porschedach ein
30.11.2023
Die klagende Frau sah die von ihr beklagte WEG in der Beweispflicht, doch dieser Auffassung schloss sich das AG München nicht an. Foto: Adobe Stock/Kara
Beim Hinausfahren aus der Tiefgarage ist einer Frau das Rolltor auf das Autodach gekracht. Sie verlangte von ihrer WEG Schadensersatz, bekam ihn aber nicht, weil die Beweislast für eine Fehlfunktion des Tors bei ihr liege, so das AG.
AG München zur Beweislastfrage:
Tiefgaragentor drückt Porschedach ein
. In: Legal Tribune Online,
30.11.2023
, https://www.lto.de/persistent/a_id/53299/ (abgerufen am:
17.07.2024
)
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