Teurer Standesdünkel: Wegen Beleidigung einer hessischen Amtsanwältin ist ein 63 Jahre alter Rechtsanwalt aus Lahnstein (Rheinland-Pfalz) zu 3.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das AG Limburg verhängte am Mittwoch 30 Tagessätze zu je 100 Euro gegen den Juristen.
In einem Schriftsatz hatte er die Amtsanwältin, eine Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft, als "Schmalspurjuristin" bezeichnet, die nicht fähig sei, auf der Klaviatur des Rechts auch nur "Hänschen klein" zu klimpern. Anlass war eine Anzeige des Anwalts gegen einen Lkw-Fahrer wegen Unfallflucht; die Amtsanwältin hatte das Verfahren eingestellt.
Der Leiter der Staatsanwaltschaft Limburg sah durch das Schreiben seine Mitarbeiterin diffamiert und zeigte den Rechtsanwalt an. Vor Gericht sagte der Angeklagte, er sei sich keiner Schuld bewusst. Er selbst sei auch schon als Feld-, Wald- und Wiesenanwalt tituliert worden. Den Vorschlag des Richters, sich bei der Amtsanwältin zu entschuldigen und eine Geldbuße zu zahlen, um eine Verurteilung zu vermeiden, lehnte der 63-jährige Anwalt ab.
Bei Amtsanwälten handelt es sich um Justizbeamte, deren Aufgaben denen von Staatsanwälten ähneln. Die Details variieren von Bundesland zu Bundesland; in der Regel sind sie aber nur für die Anklage in Verfahren mit geringer maximaler Strafandrohung zuständig. Die Befähigung zum Richteramt ist für eine Tätigkeit als Amtsanwalt nicht erforderlich, weshalb manche Volljuristen einen gewissen Standesdünkel gegenüber Amtsanwälten zur Schau stellen.
dpa/cvl/LTO-Redaktion
AG Limburg verurteilt Rechtsanwalt wegen Beleidigung : . In: Legal Tribune Online, 25.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15065 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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