Die Staatsanwaltschaft Hamburg klagt den HSV-Profi Bakery Jatta an. Er soll tatsächlich Bakary Daffeh heißen und zweieinhalb Jahre älter sein.
Nach kontroverser öffentlicher Debatte droht dem Fußballprofi Bakery Jatta nun doch ein Gerichtsverfahren. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen den Spieler des Zweitligisten Hamburger SV Anklage vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts (AG) Hamburg-Altona erhoben. Nach Auffassung der Behörde handelt es bei ihm tatsächlich sich um den zweieinhalb Jahre älteren Bakary Daffeh. Dem Gambier werden "Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz in vier Fällen sowie in einem weiteren Fall mittelbare Falschbeurkundung" vorgeworfen.
"Für mich ist nicht nachvollziehbar, wie man auf Basis der Ermittlungen Anklage erheben kann", sagte Jattas Anwalt Thomas Bliwier der Deutschen Presse-Agentur. "Wir sind der Auffassung, Herr Jatta hat seine Identität eindeutig nachgewiesen. Wir werden Stellung nehmen und beantragen, die Hauptverhandlung nicht zuzulassen."
Jatta ist demnach im Sommer 2015 als Flüchtling ohne Pass und Aufenthaltstitel über Italien nach Deutschland gereist. In Bremen habe er sich als Bakery Jatta, geboren am 6. Juni 1998, ausgegeben, heißt es in der Anklage. Damit habe er erreichen wollen, dass ihm "wegen der behaupteten Minderjährigkeit und des sich daraus ergebenen Abschiebehindernisses eine Duldung erteilt wird".
Laut Staatsanwaltschaft handele es sich jedoch um Bakary Daffeh, geboren am 6. November 1995. Unter diesem Namen habe der Gambier bei verschiedenen afrikanischen Vereinen als Fußballprofi gespielt. In seinem Heimatland sollen ihm Ausweispapiere mit seiner neuen Identität ausgestellt worden sein, die er bei späterer Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis genutzt habe. Auch eine Fahrerlaubnis soll er unter diesen Angaben beantragt haben.
Die Verhandlung wird vor dem Jugendrichter geführt, "weil der Angeschuldigte im fraglichen Tatzeitraum teils Heranwachsender, teils Erwachsener war", heißt es. Laut Staatsanwaltschaft müssen die meisten Vorwürfe nach Jugendrecht beurteilen werden.
ast/dpa/LTO-Redaktion
Wegen möglicher Verstöße gegen Aufenthaltsgesetz: . In: Legal Tribune Online, 06.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46850 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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