Ein 54-Jähriger schoss mit einem Luftgewehr auf einen 13-Jährigen, weil er sich von dessen Fußballspiel auf einem Spielplatz unweit seines Balkons gestört fühlte. Dafür muss er nun drei Jahre lang in Haft.
Weil ein Mann in Hamburg mit einem Luftgewehr auf ein spielendes Kind schoss, soll er nun für drei Jahre ins Gefängnis. Das Amtsgericht (AG) Hamburg hat den 54-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt (Urt. v. 11.05.2017, Az. 258 Ls 7/17). Mit der Strafe entsprach das Gericht am Donnerstag der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte sich für eine Bewährungsstrafe von nicht über zwei Jahren ausgesprochen.
Der frühere Bundeswehroffizier hatte nach Angaben des Gerichts aus Verärgerung über den Lärm des fußballspielenden Jungen zur Waffe gegriffen. Er schoss vom Balkon einer Wohnung aus und traf den 13-Jährigen mit einem sogenannten Diabolo-Geschoss. Das Projektil blieb im Rippenbereich des Jungen stecken und musste unter Vollnarkose herausoperiert werden.
Verletzung hätte gravierender ausfallen können
"Ich finde, da hätte eine Menge mehr passieren können", sagte die Richterin über die Tat vom 23. Juli 2016. Das Geschoss hätte auch die Halsschlagader verletzen oder in die Schläfe eindringen können. Es gehe um gefährliche Körperverletzung nicht nur wegen des Einsatzes der Waffe, sondern auch weil die Tat das Leben des Jungen gefährdet habe. Insbesondere als Offizier der Bundeswehr hätte der 54-Jährige wissen müssen, wie gefährlich und verboten sein Handeln war.
Die Erklärung des Angeklagten, dass es sich um einen Warnschuss handeln sollte, sei unglaubwürdig. Den geräuscharmen Schuss eines Luftgewehrs könne ein fußballspielendes Kind auf dem Spielplatz gar nicht hören. "Das kann nur die Schlussfolgerung haben, dass Sie geschossen haben, um den Jungen zu treffen." Der Diabolo habe zudem eine vergleichsweise hohe Durchschlagskraft gehabt. "Es verbietet sich, von einem minderschweren Fall auszugehen", betonte die Richterin.
Der Junge habe nicht nur körperliche Verletzungen erlitten. Auch mit psychischen Beeinträchtigungen hätten er und seine Familie zu kämpfen, wie die Mutter des 13-Jährigen glaubwürdig vor Gericht erklärt habe. Es sei nicht nötig, diese Aussage von einem Gutachter bestätigen zu lassen. "Jeder normal denkende Mensch weiß, was das für Folgen haben kann, wenn ein Kind in den Ferien von einem Projektil getroffen wird", sagte die Richterin.
Richterin rät zur Verhaltenstherapie
Für den Fall, dass er in einem Berufungsprozess eine geringere Strafe anstreben sollte, riet die Richterin dem sichtbar angespannten Angeklagten, ein volles Geständnis abzulegen. Außerdem sollte er die ausstehenden 2.000 Euro der angekündigten 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und möglicherweise eine Verhaltenstherapie machen. "Sie scheinen eine niedrige Toleranzgrenze zu haben, wenn Ihr eigener Lebensbereich betroffen ist."
Der Vater des Jungen äußerte nach der Urteilsverkündung die Hoffnung, dass seine Familie nun mit der Tat abschließen könne. Der Anwalt des Angeklagten kündigte an, in Berufung zu gehen. Er argumentierte, dass es keine lebensgefährdende Handlung gewesen sei, weil sein Mandant aus 35 Metern Entfernung geschossen habe. Der 54-Jährige war wenige Tage nach der Tat festgenommen worden und hatte drei Wochen in Untersuchungshaft gesessen.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Drei Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung: . In: Legal Tribune Online, 11.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22898 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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