Zwei Staatsanwälte sitzen sich gegenüber - einer als Ankläger, einer als Angeklagter. Vor dem AG Frankfurt a. M. wird ein außergewöhnlicher Fall verhandelt. Es geht um Gewalt gegen einen Polizisten, missbrauchte Autorität und Disco-Besuche.
Ein mittlerweile suspendierter Staatsanwalt muss sich vor dem Amtsgericht (AG) Frankfurt a.M. verantworten - wegen mehrerer Vergehen im und abseits des Staatsdienstes. Er soll unrechtmäßig Schreiben mit dem Briefpapier der Staatsanwaltschaft verfasst, mit Disco-Türstehern in Konflikt geraten und einen Polizisten geschlagen haben. Der erste Tag des Verfahrens gegen den 38-Jährigen um mutmaßliche Nötigung, Amtsmissbrauch, Beleidigung und Körperverletzung endete am Montag nach Zeugenvernehmungen noch ohne Urteil, dafür aber mit mehreren Entschuldigungen.
Zu der Attacke auf den Polizisten kam es im Mai 2015 in Gießen. Der angeklagte 38-Jährige hatte sich nach einer Feier betrunken von einer Ex-Freundin abholen lassen, wegen eines defekten Lichts hielt die Polizei den Wagen an. Später soll der Staatsanwalt - der als Beifahrer im Wagen saß - einem Beamten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Der Staatsanwalt will eine Hand auf der Schulter gefühlt und nach hinten geschlagen haben, gab aber auch zu, sich betrunken wie nie gefühlt zu haben.
Geschlagener Polizist hatte zuvor Seminar beim Angeklagten
Ein Blutalkoholtest ergab damals einen Wert von mehr als zwei Promille. "Da schäme ich mich für", betonte der Angeklagte und ergänzte später in Richtung des geschlagenen Polizisten: "Es ist mir unglaublich peinlich und tut mir unendlich leid." Der Beamte kannte den Staatsanwalt von der Hochschule für Polizei und Verwaltung, hatte einst ein Strafrecht-Seminar bei ihm.
Dienstrechtlich schwer könnte der Vorwurf wiegen, dass der in Sinn im Lahn-Dill-Kreis wohnende Angeklagte im November 2014 ein Schreiben mit einem Briefkopf der Staatsanwaltschaft Gießen, für die er arbeitete, an eine Rechtsanwältin verfasste und schickte. Diese lebte getrennt von ihrem Mann, einem Freund des Angeklagten. In dem Schrieb forderte der 38-Jährige die Frau auf, Sachen ihres Mannes herauszugeben, drohte mit rechtlichen Schritten. Er tat dies, ohne dass der Mann der Frau eine Strafanzeige gestellt hatte.
Mit einem Disziplinarverfahren habe er nicht gerechnet
Es ging unter anderem um Skiausrüstung, erklärte der seit September 2015 suspendierte Staatsanwalt. Er habe sich so verhalten, weil er der Frau Ärger ersparen wollte. Mit einem Disziplinarverfahren deswegen habe er nie gerechnet. "Nochmal machen würde ich so was mit Sicherheit nicht." Zu der Frau sagte er im Saal: "Sie können mir glauben, dass ich daraus eine Lektion gelernt habe."
Der dritte Vorfall trug sich 2014 in der Frankfurter Diskothek Gibson zu. Der Angeklagte wurde nicht hineingelassen, es kam zum Streit mit Türstehern. Angeblich rief der 38-Jährige ohne größere Not die Polizei, soll sich offen als Staatsanwalt ausgegeben haben. Vor Gericht betonte er, sich bedroht gefühlt zu haben.
Als Zeugen geladen waren mehrere Mitarbeiter des Gibson. Sie konnten sich nur vage erinnern. Mancher sprach von gegenseitigen Beleidigungen, mancher von einer angespannten, andere von einer kaum besonderen Situation. Immerhin: Häufig ergriff der Angeklagte selbst das Wort und stellte als Mann vom Fach sehr gezielt Fragen.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Prozess gegen Staatsanwalt: . In: Legal Tribune Online, 22.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20355 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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