AG Frankfurt zu Blockupy-Demo: Poli­zist muss Jour­na­list Ent­schä­d­i­gung zahlen

20.07.2016

Auf einer Blockupy-Veranstaltung im Juni 2013 beschädigte ein Polizist die Kamera eines Journalisten. Das Strafverfahren wurde nun gegen Zahlung von 2.000 Euro an den Geschädigten eingestellt.

Das Strafverfahren gegen einen Polizisten aus Chemnitz, der bei einer Blockupy-Demonstration die Kamera eines Journalisten beschädigt hatte, wurde am Mittwoch durch das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main eingestellt. Dies jedoch nur unter der Auflage, dass der Polizist dem Geschädigten eine Zahlung von 2.000 Euro leistet (Beschl. v. 20.07.2016, Az. 6100 Js 243812/14).

Der als Bereitschaftspolizist in der Nähe des "Kessels" am Frankfurter Schauspiel eingesetzte Beamte hatte bei seinem Einsatz das Mikrophon der Kamera abgerissen - es entstand dadurch ein Schaden von rund 1.800 Euro. Der Beamte hatte vor Gericht erklärt, die Kamera nicht absichtlich beschädigt zu haben.

Wegen des offenen Strafverfahrens blieb der Polizist bislang von Beförderungen ausgenommen. Gericht und Staatsanwaltschaft nahmen dies zum Anlass, um von dem ursprünglichen Strafbefehl über 3.000 Euro Geldstrafe abzurücken. Schließlich wurde das Verfahren gegen Auflage eingestellt. Dies ist nach § 153 a Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) auch noch nach Klageerhebung möglich. Die Vorschrift enthält insbesondere den sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich, wonach durch angemessenen Ausgleich des Täters zugunsten des durch die Tat Geschädigten das öffentliche Interesse an der weiteren Strafverfolgung entfällt.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG Frankfurt zu Blockupy-Demo: . In: Legal Tribune Online, 20.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20064 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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