Erhöhte Frontpartie und Kastenform: Fährt ein SUV-Fahrer über eine rote Ampel, dann ist das gefährlicher als bei anderen Autos. Deshalb muss er auch ein höheres Bußgeld zahlen, meint das AG Frankfurt a.M.
SUV-Fahrer:innen droht bei Rotlichtverstößen ein höheres Bußgeld Autofahrer:innen anderer Bautypen. Dieser Auffassung ist das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main (Urt. v. 03.06.2022, Az. 974 OWi 533 Js-OWi 18474/22). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Eine Frau fuhr mit ihrem SUV der Marke BMW bei Rot über eine Kreuzung in Frankfurt. Die Rotphase der Ampel dauerte zu dem Zeitpunkt schon länger als 1,1 Sekunden. Ein SUV (lang: Sport Utility Vehicle) verfügt über eine erhöhte Bodenfreiheit im Vergleich zu normalen Fahrzeugen.
Aufgrund der besonderen Fahrzeugbeschaffung sah sich das AG nun im konkreten Fall veranlasst, die im Bußgeldkatalog für diesen Verstoß vorgesehene Regelgeldbuße zu erhöhen. Normalerweise sieht der Katalog eine Geldbuße von 200 Euro vor - die Frau muss nun aber 350 Euro zahlen. Die kastenförmige Bauweise und die erhöhte Frontpartie würden das Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmende erhöhen, so das Gericht.
Aufgrund der größeren abstrakten Gefährdung sei der begangene Rotlichtverstoß gravierender als im Normalfall, so das AG. Es begründet diese Entscheidung mit der Zielsetzung von § 37 der Straßenverkehrsordnung (StVO), nach der mit Wechsellichtzeichen – also Ampeln – die Verkehrsteilnehmenden im Kreuzungsbereich vor Kollisionen geschützt werden sollen - und eine Kollision mit einem größeren Auto wie einem SUV berge höheres Verletzungspotenzial.
pdi/LTO-Redaktion
Über Rot gefahren: . In: Legal Tribune Online, 29.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48882 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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