Beruflich bietet er Flirtseminare an, das AG Frankfurt konnte er jedoch nicht bezirzen: Weil er Einnahmen aus Online-Flirtseminaren verschwiegen hat, muss ein Flirt-Coach nun Strafe und die Soforthilfe zurückzahlen.
Wegen Betrugs mit Corona-Soforthilfen ist ein Anbieter von Flirtseminaren in Frankfurt zu 450 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze zu je 5 Euro) verurteilt worden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main (AG) hat außerdem entschieden, dass der 30-Jährige die 10.000 Euro Soforthilfe an das Regierungspräsidium in Darmstadt zurückzahlen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Urt. v. 20.08.2021, Az. 7210 Js 236933/20).
Der Angeklagte hatte sich an die Behörde gewandt und behauptet, die Einnahmen aus den Seminaren seien weggebrochen und er könne seine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen. Dabei verschwieg er jedoch laut Urteil den Umstand, dass er über das Internet weiter Flirt-Seminare anbot und mit diesen auch Einnahmen erzielte. Ausstehende Rechnungen datierten dabei auf die Zeit vor Ausbruch der Pandemie.
Vor Gericht räumte der Mann den Vorwurf des Subventionsbetrugs ein. Mittlerweile habe er aber tatsächlich keine Einnahmen mehr, wie er weiter ausführte: Die Polizei habe seinen Computer und sein Mobiltelefon beschlagnahmt, nachdem er in Verdacht geraten sei, verfassungsfeindliche Kennzeichen verbreitet zu haben.
ast/dpa/LTO-Redaktion
Zu Unrecht Corona-Soforthile kassiert: . In: Legal Tribune Online, 23.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45797 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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