Fällt in einer Wohnung die Heizung über die Weihnachtsfeiertage größtenteils aus, darf der Mieter 25 Prozent der Monatsmiete zurückbehalten. Das hat das AG Frankfurt in einem Urteil vom Freitag entschieden.
In der Wohnung war kurz vor Weihnachten die Ölheizung ausgefallen. An den Feiertagen saß die Familie im Kalten. Dies stellt nach Ansicht des Amtsgerichts (AG) Frankfurt einen Mangel dar, "der die Tauglichkeit der
Wohnung zu dem vertraglich vereinbarten Zweck nicht nur unerheblich beeinträchtigt" (Urt. v. 28.10.2011, Az. 33 C 588/11-76).
Wenn die Heizung während der Heizperiode "und noch dazu über die Weihnachtsfeiertage" ausfalle, sei die Minderung von einem Viertel der Monatsmiete begründet.
dpa/cla-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
BFH: Doppelte Miete nach beruflichem Umzug als Werbungskosten abziehbar
BGH: Nebenkosten bei Miete müssen transparent sein
AG Köln: Keine Mietminderung wegen Schiffen auf dem Rhein
AG Frankfurt am Main: . In: Legal Tribune Online, 28.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4686 (abgerufen am: 18.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag