Vergangene Woche wurde Christoph Metzelder wegen der Weitergabe von kinder- und jugendpornografischen Dateien zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte nun Rechtsmittel ein.
Nach dem Urteil gegen den ehemaligen Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder vor dem Amtsgericht (AG) Düsseldorf hat die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Man habe insbesondere aus formaljuristischen Gründen Berufung gegen das Urteil eingelegt, da über die Einziehung des Mobiltelefons mit den inkriminierten Dateien nicht entschieden worden sei, sagte am Freitag eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur. Sollte sich der Streit um das Handy zum Beispiel außergerichtlich beilegen lassen, wäre die Berufung wieder hinfällig, hieß es am Freitag aus Justizkreisen. Der Kölner Stadt-Anzeiger hatte zuvor berichtet.
Metzelder war am Donnerstag vergangener Woche zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der 40-Jährige hatte gestanden, kinder- und jugendpornografische Dateien weitergeleitet zu haben.
Metzelders Anwalt Ulrich Sommer hatte auf dem Gerichtsflur am Donnerstag offen gelassen, ob sein Mandant das Urteil annehmen wird. Es ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten haben eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen.
ast/dpa/LTO-Redaktion
Update am Tag der Veröffentlichung, 17:30 Uhr: Wie das AG Düsseldorf mitteilte, ist das Urteil jetzt rechtskräftig. Der Angeklagte hat auf die Rückgabe des Mobiltelefon und die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet. Die Staatsanwaltschaft hat daher die Berufung zurückgenommen und verzichtet nun auch auf die Einlegung von Rechtsmitteln.
Metzelder-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 03.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44871 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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