Drei Gründer der "Deutschen Gesundheitskasse" müssen sich in Dresden vor dem Strafrichter verantworten. Laut Anklage war ihnen bewusst, dass sie keine Krankenversicherung betreiben durften.
Ein Mann und zwei Frauen sollen im April 2017 unerlaubt eine Krankenkasse gegründet und einige Monate auch betrieben haben. Sie müssen sich daher ab diesem Mittwoch vor einem Strafrichter des Dresdner Amtsgerichts wegen unerlaubten Betreibens eines Versicherungsgeschäfts verantworten. Dies stellt nach §§ 8 Abs. 1, 331 Abs. 1 Nr. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) eine strafbare Handlung dar.
Die "Deutsche Gesundheitskasse" (DeGeKa) sollte in Form eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit betrieben werden und für dessen Mitglieder die gesetzliche Versicherung ersetzen. Drei weiteren Männern und einer weiteren Frau wird laut einer Gerichtssprecherin Beihilfe zum unerlaubten Betrieb eines Versicherungsgeschäfts vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft ordnete im Zuge ihrer Ermittlungen die 58-, 65- und 72-jährigen Frauen sowie 57-, 61- und 68-jährigen Männer der Reichsbürgerbewegung zu, die das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennen. Wegen der Zahl der Angeklagten und dieser Szene findet der zunächst auf sechs Tage bis Ende September terminierte Prozess im speziell für Terror- und Extremismusverfahren etablierten und besonders gesicherten Saal des Oberlandesgerichts Dresden statt.
Willkürliche Festlegung der Kassenbeiträge
Nach Angaben der Justiz wurden zwischen dem 1. Juli und dem 1. November 2017 für die "DeGeKa" mit Sitz angeblich in Dresden 49 Mitglieder gewonnen und 8110 Euro an Beiträgen eingenommen. Die Beschuldigten sollen als Initiator, Kassenwart, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder fungiert und ihren Mitgliedern angebliche Basis-Versicherungsleistungen für 70 Euro monatlich sowie Zusatzleistungen für weitere 20 Euro angeboten haben. Die Versicherungsbeiträge seien willkürlich festgelegt worden.
Laut Anklage war ihnen bewusst, dass sie nicht die Mittel zur Finanzierung der Leistungen aufbringen konnten und auch keine Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenversicherung hatten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ordnete Ende August 2017 die sofortigen Einstellung des Geschäfts - vier der Angeklagten sollen es dennoch bis Mai 2018 betrieben haben.
dpa/ku/LTO-Redaktion
* Textfassung vom 07.09.2022, 14:36 Uhr: Bei der "DeGeKa" handelte es sich entgegen einer vorherigen Fassung, nicht um eine dem "Königreich Deutschland" zugehörige Krankenkasse.
Strafverfahren am AG Dresden: . In: Legal Tribune Online, 06.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49540 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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