Erste Verurteilung nach Chemnitz-Kundgebung: Bewäh­rungs­strafe für Hit­ler­gruß

13.09.2018

Nach der Demonstration von AfD, Pegida und Pro Chemnitz hat ein Mann den Hitlergruß gezeigt und versucht, einen Polizisten zu schlagen. Zwölf Tage danach wurde er nun zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt.

Nur zwölf Tage nach einer gemeinsamen Kundgebung von AfD, Pegida und Pro Chemnitz am 1. September ist ein Teilnehmer vom Amtsgericht (AG) Chemnitz am Donnerstag zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt worden. Nach eineinhalbstündiger Verhandlung sprach der Amtsrichter am Donnerstag einen 33-Jährigen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung schuldig (Urt. v. 13.09.2018).

Nach Überzeugung des Gerichts hat der einschlägig vorbestrafte Chemnitzer im Anschluss an die Demonstration den Hitlergruß gezeigt. Bei der Personalienfeststellung habe der von den Behörden als "Gewalttäter Sport" eingestufte Mann mit dem Ellenbogen in Richtung eines Polizeibeamten geschlagen. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Er erklärte vor Gericht, sich lediglich von Kumpels verabschiedet und den Arm zum Gruß erhoben zu haben. Sein Verteidiger plädierte auf Freispruch.

Kretschmer: "Rechtsstaat urteilt [...] konsequent und zügig"

"Ich glaube Ihnen kein Wort", sagte der Amtsrichter in seiner Urteilsbegründung zum Angeklagten. Er glaube den vier Polizeibeamten aus Mecklenburg-Vorpommern, die als Zeugen die Vorfälle im Gerichtssaal geschildert hatten. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft will eine Berufung prüfen. Sie hatte eine Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung gefordert.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) begrüßte das Urteil. "Der Rechtsstaat urteilt und bestraft - wie der aktuelle Fall zeigt - konsequent und zügig", schrieb der Regierungschef beim Kurznachrichtendienst Twitter.

An diesem Freitag steht ein 34-jähriger Chemnitzer wegen gleicher Delikte bei einer Demonstration am 27. August vor Gericht. Anhängig sind auch noch mindestens zwei weitere ähnlich gelagerte Fälle. Für die Prozesse gegen einen 27-jährigen Thüringer und einen 32 Jahre alten Chemnitzer gibt es noch keine Termine.

Auslöser der rechtsgerichteten Kundgebungen war die Tötung eines 35-jährigen Deutschen am 26. August. Tatverdächtig, den Mann auf offener Straße erstochen zu haben, sind drei Asylbewerber. Zwei von ihnen sitzen in Untersuchungshaft, nach einem dritten wird gefahndet.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Erste Verurteilung nach Chemnitz-Kundgebung: . In: Legal Tribune Online, 13.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30929 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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