Einige Mitglieder der rechtsextremen Preppergruppe "Nordkreuz" bleiben im Reservisten-Verein der Bundeswehr. Ihren Klagen gegen die Entlassungen gab das AG Bonn wegen vieler Unklarheiten statt.
Vor gut einem Jahr entließ der Reservistenverband der deutschen Bundeswehr e.V. vier Mitglieder, da sie angeblich der rechtsextremen Preppergruppe "Nordkreuz" angehörten. Daraufhin klagten die Männer gegen ihre Entlassung aus dem Verein* vor dem Amtsgericht Bonn (AG) - mit Erfolg, wie es in der nun bekannt gewordenen Entscheidung heißt (Urt. v. 11.09.2018, Az. 114 C 140/18 u.a.).
Laut diversen NDR-Berichten ging es insbesondere um eine mögliche verfassungsfeindliche Ausrichtung der Mitglieder der Gruppierung, die aber nach Auffassung des Gerichts keinem der Reservisten nachgewiesen werden konnte. Auf Anfrage bestätigte das Gericht gegenüber LTO, dass der Reservistenverband zwar Zweifel daran hatte, ob sich die "Nordkreuz"-Mitglieder "noch auf dem Boden der demokratischen Grundordnung bewegten". Beweise habe es dafür aber keine gegeben. Wegen der vielen Unklarheiten habe das AG den Klagen der Männer gegen ihre Entlassung letztlich stattgegeben, so die Sprecherin weiter.
Den Männern wurde neben ihrer "Nordkreuz"-Mitgliedschaft auch vorgeworfen, eine "Todesliste" mit über 5.000 Namen geführt zu haben und Mitglied des "Thule-Seminars" zu sein, das auch der rechtsextremistischen Szene zugeordnet wird.
tik/LTO-Redaktion
*Sprachliche Präzisierung am Tag der Veröffentlichung, 17:01 Uhr.
AG Bonn: . In: Legal Tribune Online, 18.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36563 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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