Urteil wegen falscher Verdächtigung rechtskräftig: Gina-Lisa Loh­fink muss 20.000 Euro zahlen

16.11.2017

Das Urteil gegen Gina-Lisa Lohfink wegen falscher Verdächtigung ist rechtskräftig. Weil sie zwei Männer beschuldigte, sie vergewaltigt zu haben, muss sie nun 20.000 Euro zahlen. 

Gut fünf Jahre nach einer angeblichen Vergewaltigung ist der Prozess gegen die ehemalige Germany's next Topmodel-Teilnehmerin Gina-Lisa Lohfink wegen falscher Verdächtigung endgültig abgeschlossen. Das Amtsgericht (AG) Berlin-Tiergarten verurteilte Lohfink schriftlich ohne mündliche Verhandlung zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro, teilte Gerichtssprecherin Lisa Jani am Donnerstag mit. Ihre bisherigen Vergewaltigungsvorwürfe darf sie auch nicht mehr äußern. 

Lohfink hatte behauptet, im Juni 2012 von zwei Männern vergewaltigt worden zu sein. Dabei sollten K.-o.-Tropfen im Spiel gewesen sein, was jedoch von einem Gutachter widerlegt wurde. Auch für ihre übrigen Behauptungen sahen gleich zwei Instanzen keine Hinweise.  Vielmehr habe es sich um einvernehmlichen Sex gehandelt. So bestätigte das Kammergericht (KG) im Februar sowohl den Schuldspruch des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten als auch die von diesem festgesetzte Anzahl der Tagessätze. Wegen der falschen Verdächtigung sollte Lohfink demnach 20.000 Euro zahlen.

Die Höhe der Tagessätze musste aber neu verhandelt werden, weil das KG für das angenommene Einkommen von Lohfink keine ausreichende Grundlage sah. In dem jetzigen Beschluss des AG ist nun eine identische Summe festgelegt: 80 Tagessätze zu je 250 Euro. Das nach der teilweisen Zurückverweisung nun zuständige Abteilung des AG hat nach eigenen Angaben bei den Ermittlungen zur Feststellung von Lohfinks tatsächlichem Einkommen "auch bei Fernsehsendern nachgefragt". Auf dieser Grundlage sei der Tagessatz von 250 Euro errechnet und - mit Zustimmung der Verteidigung des Models und der Staatsanwaltschaft per Beschluss festgesetzt - worden. Lohfink trägt auch die Kosten des Verfahrens, von der Staatsanwaltschaft, die auch zuständige Vollstreckungsbehörde ist, wird sie bald eine entsprechende Zahlungsaufforderung erhalten.  

Der Prozess, in dem unter anderem Videos von dem Abend der angeblichen Vergewaltigung gezeigt wurden, hatte deutschlandweit Aufsehen erregt und polarisiert. Die einen sahen das Model als Vorkämpferin für die Rechte von Frauen, andere vermuteten eine bloße Inszenierung. Auch Frauenrechtler wie Alice Schwarzer hatten sich in die Debatte eingeschaltet.  

dpa/mam/LTO-Redaktion

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Urteil wegen falscher Verdächtigung rechtskräftig: . In: Legal Tribune Online, 16.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25575 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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