AG Berlin-Kreuzberg: Mie­terin muss Woh­nung in "Rigaer 94" räumen

29.03.2022

Es ist eine der ersten Entscheidungen in den Mietstreitigkeiten um das Gebäude in der Rigaer Straße 94 in Berlin. Eine Mieterin muss demnach ihre Wohnung räumen, weil sie zweckentfremdet werde, so das AG Kreuzberg.  

Im Streit um das teilbesetzte Haus "Rigaer 94" in Berlin-Friedrichshain hat die Hauseigentümerin die Räumung einer Wohnung erzwungen. Das Amtsgericht (AG) Berlin-Kreuzberg verurteilte die Mieterin, die Räume zu räumen und herauszugeben, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Damit war die Klage der Eigentümergesellschaft, einer Firma mit Sitz in Großbritannien, in erster Instanz erfolgreich (Urt. v. 29.03.2022, Az. 14 C 198/21).

Die "Rigaer 94" gilt als eines der letzten Symbole der linksradikalen Szene und ist schon lange auch in der Politik umstritten. Gegen Räumungen wehrte sich die linke Szene Berlins in der Vergangenheit heftig.

Der Rechtsanwalt auf Klägerseite, Markus Bernau, bewertete das erste Urteil des AG Kreuzberg in den Kündigungs- und Räumungsverfahren, die derzeit dort anhängig sind, als Erfolg. Die Eigentümergesellschaft hat laut Bernau allen Mieterinnen und Mietern sowie Bewohnern der 31 Wohnungen gekündigt. Betroffen seien neben Altmietern alle Menschen, die bei Durchsuchungen der Polizei in dem Gebäudekomplex in der Rigaer Straße im Oktober 2021 angetroffen worden seien. Damals waren bislang unbekannte Wohnungen sowie ein Tunnelstück zum Nachbarhaus entdeckt worden.

Wohnung wird zweckentfremdet

Auch im aktuellen Räumungsverfahren hatte der Hauseigentümer neue Erkenntnisse gewonnen: Laut Polizei befanden sich in der Wohnung lediglich Matten und Fitnessgeräte. Der Raum werde vom Kollektiv als Sportraum genutzt und damit zweckentfremdet, hieß es vom Vermieter. Dies rechtfertige eine Kündigung. Als weiteren Grund hatte die Eigentümergesellschaft angeführt, die Mieterin dulde die rechtswidrigen Zustände in dem Gebäudekomplex, wo es immer wieder zu gewaltsamen Zusammenstößen mit der Polizei kommt.

Die Mieterin hatte nach Gerichtsangaben seit 1992 einen Vertrag für die zunächst besetzte Wohnung. Laut Gericht nutzt sie diese selbst seit rund 20 Jahren nicht mehr und ist dort nicht gemeldet. Nach Angaben ihrer Anwälte nutzt die Frau die Wohnung noch sporadisch bei Berlin-Besuchen. Nach Angaben von Kläger-Anwalt Bernau muss sie die Wohnung bis Ende Juni räumen. Von den Anwälten der Mieterin war zunächst keine Stellungnahme erhältlich.

Bernau geht davon aus, dass der Fall vor Gericht weitergehen wird. "Das ist ein Zwischenhoch", kommentierte er das Urteil. "Wir gehen davon aus, dass es weitere positive Entscheidungen des Amtsgerichts Kreuzberg geben wird - aber auch andere." Das Urteil selbst ist auch noch nicht rechtskräftig.

Wie steht es um die Rechtsfähigkeit der Eigentümergesellschaft?

Bei einer anderen Abteilung des AG etwa steht derzeit noch im Mittelpunkt, welche Stellung die Eigentümergesellschaft nach deutschem Recht hat. Ein Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht soll dies klären.

Eine Zivilkammer des Landgerichts (LG) Berlin hatte im Streit um die illegale Linksautonomen-Kneipe "Kadterschmiede" vor gut einer Woche entschieden, nach dem Brexit sei die Firma als rechtsfähige Personengesellschaft deutschen Rechts zu behandeln. Auf dieser Grundlage sahen die Richter keine ausreichende Prozessvollmacht für Anwalt Bernau - und wiesen die Klage als unzulässig ab (Az. 59 O 77/20). Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Laut Bernau wird eine Berufung vor dem Kammergericht  (KG) vorbereitet.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG Berlin-Kreuzberg: . In: Legal Tribune Online, 29.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47977 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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