Wahlrechtsänderung: Ampel weist Merz' Mani­pu­la­ti­ons­vor­würfe zurück

31.01.2024

Nachdem Merz der Ampel am Montag vorgeworfen hat, das Wahlrecht zu manipulieren, weist diese die Vorwürfe nun zurück. Hintergrund des Streits sind die Änderung des Bundeswahlgesetzes und deren Auswirkungen.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Friedrich Merz hat die Ampel-Koalition am Montag beschuldigt, das Wahlrecht zu manipulieren. Politiker der SPD und FDP haben die Vorwürfe nun zurückgewiesen und Merz seinerseits vorgeworfen, er würde sich der "AfD-Sprache" bedienen.

Hintergrund des Ganzen ist der eingereichte Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes der Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, über den der Bundestag am Donnerstag abstimmen soll. Er sieht unter anderem die Umverteilung eines Wahlkreises von Sachsen-Anhalt nach Bayern vor, da die bisherige Verteilung der Wahlkreise auf die Länder nicht mehr deren Bevölkerungsanteil entspricht. In Bayern soll deshalb aus Teilen der bisherigen Wahlkreise Augsburg-Land, Neu-Ulm und Ostallgäu ein zusätzlicher Wahlkreis gebildet werden.

Am Montag hatte Merz auf seine Bedenken zu dem Gesetzesentwurf der Ampel aufmerksam gemacht. Aus seiner Sicht will die Ampel mit dem Gesetzesentwurf erreichen, dass der Wahlkreis Augsburg-Stadt "nicht zu viele CSU-Wähler hat" und Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) "bei der nächsten Bundestagswahl in Augsburg Stadt ihren Wahlkreis behalten kann". Mit dem betroffenen Bundesland sei das nicht abgesprochen. "Mit dieser Änderung des Bundeswahlgesetzes in dieser Woche wird wieder einmal das Wahlrecht manipuliert und wieder einmal der Demokratie unseres Landes schwerer Schaden zugefügt", so Merz.

Mit "wieder einmal" spielt Merz auch auf weitere Wahlrechtsänderungen an. So soll die Direktmandatsklausel abgeschafft werden, wonach Parteien, die genügend Direktmandate gewinnen, auch dann in den Bundestag einziehen, wenn sie eigentlich an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern würden. Konkret könnte das sowohl die Linke als auch die CSU betreffen. Beide Parteien sind deshalb bereits vor das BVerfG gezogen.

Strack-Zimmermann: "Merz ein gefährlicher Demagoge"

Der SPD-Politiker und Gesundheitsminister Karl Lauterbach verfasste einen Beitrag auf der Plattform X (früher Twitter), in dem er sich auf den Manipulationsvorwurf von Merz bezieht: "Das ist ein ungeheuerlicher Vorwurf: Manipulation des Wahlrechtes. So würde die AfD argumentieren. Wir, die Ampel, haben nur die der Union helfenden ungerechten Überhangmandate abgeschafft."

Die Europawahl-Spitzenkandidatin der FDP, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, äußerte sich ebenfalls auf X und warf Merz politische Verhetzung vor: "Man kann mit der Ampel unzufrieden sein. Aber Friedrich Merz ist keine Alternative, sondern ein gefährlicher Demagoge, der unverantwortliche Vergleiche zieht und das Bundesverfassungsgericht ignoriert. Dieser Mann darf nicht in Verantwortung kommen. Indiskutabel."

Mit dem Merz-Vorwurf kocht auch die Debatte um das sogenannte Gerrymandering in Deutschland wieder hoch. Unter dem Begriff versteht man die Manipulation von Wahlkreisgrenzen zugunsten einer Partei. Der Begriff stammt aus den USA, in denen die Rechtmäßigkeit das Zuschneiden von Wahldistrikten sehr umstritten ist. US-Gerichte untersuchten bereits die rechtlichen Grenzen dieser Manipulationsmaßnahmen. Der Zuschnitt der Wahlbezirke zu parteilichen Zwecken sei demnach nicht per se unzulässig, allerdings sei die Einhaltung der Verfassungsgrenzen berücksichtigen.

dpa/so/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wahlrechtsänderung: . In: Legal Tribune Online, 31.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53762 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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