Das 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes, das den Einsatz von Antibiotika bei der Tierhaltung vermindern und für gesunde Lebensmittel sorgen soll, wird in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Dies entschied der Bundesrat am Freitag.
Ziel sei es, den sorgfältigen und verantwortungsbewussten Umgang mit Antibiotika noch weiter zu fördern und die Tiergesundheit nachhaltig zu verbessern. Hierzu unterbreiten die Länder insgesamt elf Verbesserungsvorschläge, die sie im Vermittlungsverfahren durchsetzen wollen.
Das Gesetz erlaubt den Einsatz von Antibiotika-Medikamenten in der Tiermast zukünftig nur noch, wenn er aus therapeutischer Sicht unbedingt erforderlich ist. Notwendige Kontrollen sollen verschärft werden. Zudem ist eine bundesweite Datenbank zur Überwachung der Antibiotikavergabe geplant.
tko/LTO-Redaktion
Antibiotika in der Tiermast: . In: Legal Tribune Online, 22.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8399 (abgerufen am: 20.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag