Hat ein Unternehmer versucht, über eine Parteispende an die CDU Einfluss auf die Politik in Berlin zu nehmen? Die Bundestagsverwaltung sagt nein. Aber "Die Partei" will die Sache noch nicht zu den Akten legen.
Eine Großspende von 820.000 Euro für die Berliner CDU soll an inhaltliche politische Bedingungen geknüpft worden sein, so berichtet "Zeit-Online". Die Partei des Satirikers und Europaabgeordneten Martin Sonneborn reichte am Dienstag beim Verwaltungsgericht Berlin eine Klage gegen die Bundestagsverwaltung ein. Die Verwaltung soll damit verpflichtet werden, die Spende als rechtswidrig einzustufen. Und nach § 31c Parteiengesetz hätte die Bundestagsverwaltung die CDU dazu auffordern müssen das Dreifache der Spendensumme zurückzuzahlen, wenn es sich denn um eine illegale Spende handelt.
Der Immobilienunternehmer Christoph Gröner und seine Firma hatten der Berliner CDU die Summe im Jahr 2020 überwiesen, also vor der Abgeordnetenhauswahl 2021. Laut Zeit Online-Recherche soll er der Berliner CDU drei Bedingungen für diese Spende gestellt haben: "Ich möchte, dass die Kinder im Kinderheim, die behindert sind, genauso viel Geld für ihre Kleider kriegen wie die nicht behinderten. Die kriegen nämlich 200 Euro weniger. Ich habe gesagt: Wenn das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel nicht abschafft, dann möchte ich auch, dass die CDU den nicht abschafft, aber modifiziert. Ich habe noch eine dritte Forderung damit verbunden. Da ging es ein bisschen auch wieder um Kinderheime." Gröner und der heutige Regierende Bürgermeister Kai Wegner, der 2020 bereits Berliner CDU-Chef war, hatten den Vorwurf der Einflussnahme im vergangenen Jahr aber zurückgewiesen, nachdem Medien die Vorgänge thematisiert hatten.
Bundestagsverwaltung erkennt keine illegale Spende
Die für die Überprüfung von Parteispenden zuständige Bundestagsverwaltung hatte im Juli 2023 nach einer Untersuchung erklärt, dass kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliege. Eine Stellungnahme der CDU habe den in Medienberichten geäußerten Verdacht ausgeräumt. Insbesondere hätten sich Hinweise auf eine mögliche "Einflussspende" nicht bestätigt, politische Entscheidungen seien also nicht erkauft worden.
Ein im September 2023 von der Organisation Lobbycontrol veröffentlichtes Gutachten kam dagegen zu dem Schluss, dass die Spende "mit hoher Wahrscheinlichkeit" illegal gewesen sei. Lobbycontrol forderte andere Parteien damals auf, die Bundestagsverwaltung auf Verhängung einer Sanktion zu verklagen, die laut Parteiengesetz unter Umständen das dreifache eines rechtswidrigen Spendenbetrags betragen kann. Vor diesem Hintergrund begrüßte die Organisation nun den Schritt Sonneborns.
Illegale Parteispende an die CDU?: . In: Legal Tribune Online, 04.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54695 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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