Im Rothaargebirge lebt die einzige freilebende Wisentherde Deutschlands. Die Bisons richten aber Schäden an den Bäumen an – zum Leidwesen der Forstwirte. Im Mai entscheidet das OLG Hamm erneut über den Verbleib der Tiere.
Die ausgewilderte Wisentherde im Rothaargebirge schafft es erneut als Rechtsstreitigkeit vor das Oberlandesgericht (OLG) Hamm: Am 27. Mai 2021 wird dieses sich erneut mit den Bisons beschäftigen. Das im Jahr 2013 gestartete Wiederansiedlungsprojekt für Wisente sollte die gefährdeten Tiere schützen. Aus den ursprünglich acht ausgesetzten Tieren waren im Sommer 2019 nach Schätzungen des Wisentevereins aber 30 geworden.
Die Forstwirte klagen über Schäden an ihren Bäumen, die von der wachsenden Herde ausgehen: Die Tiere scheinen eine Vorliebe für Buchen zu haben und fressen die Rinde. Das wollen die Waldbauern nicht hinnehmen und zogen vor Gericht. Der Rechtsstreit landete schließlich beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Richter hielten eine Umsiedlung der Herde in ein Naturschutzgebiet an der polnisch-belarussischen Grenze für nicht notwendig.
Das OLG Hamm muss jetzt über das weitere Schicksal der Tiere im Rothaargebirge entscheiden. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz könnten die Forstwirte dazu verpflichtet sein, die Wisente zu dulden.
fkr/dpa/LTO-Redaktion
OLG Hamm zur Bisonherde: . In: Legal Tribune Online, 01.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44387 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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