Geständnis vor Gericht: "Besen­s­ti­el­räuber" hat FC Bayern erpresst

09.12.2016

Vor dem LG München hat am Freitag ein Mann gestanden, den FC Bayern Anfang dieses Jahres um drei Millionen Euro erpresst zu haben. Der bereits vorbestrafte Täter wollte seine "Altersvorsoge" sichern.

Der sogenannte "Besenstielräuber" hat gestanden, den FC Bayern München im Februar erfolglos um drei Millionen Euro erpresst zu haben. "Der Tatvorwurf ist richtig", sagte der 64-Jährige beim Auftakt seines Prozesses wegen versuchter räuberischer Erpressung vor dem Landgericht (LG) München I. "Mir ist es ein Rätsel, wie ich auf so eine dumme Idee kommen konnte, wieder eine Straftat zu begehen." Schließlich habe er mehrere Jahre im Gefängnis verbracht und sei "geläutert" gewesen. Er habe diese Zeit offensichtlich verdrängt.

Im Februar 2016 schrieb er zwei Erpresserbriefe an den FC Bayern, adressiert an den Vorstand. Darin drohte er mit Lebensgefahr für Spieler und Zuschauer, sollte der Verein seinen Forderungen nicht nachkommen. Er verlangte eine Million Euro, 1,1 Millionen Schweizer Franken sowie edle Diamanten. Ihm hätte zwar auch ein Betrag von 250.000 bis 300.000 Euro gereicht, sagte er. Aber da es sich um den FC Bayern gehandelt habe, habe er gedacht, dass er sich mit diesem Betrag lächerlich mache, "dass ich nicht ernst genommen werde".

Der Mann war Anfang 2016 nach eigenen Angaben in einer desolaten finanziellen Lage. Als im Januar 2016 sein Arbeitslosengeld ausgelaufen war, verfügte er über kein Einkommen mehr. "Es ging mir auch um die Altersvorsorge. Man hört so viel von Altersarmut", erklärte er seine Motivation. Der Rekordmeister schaltete jedoch die Polizei ein. Schließlich flog der Erpresser auf.

Der "Besenstielräuber" hat seinen Spitznamen seiner Vorgehensweise in den 1990er-Jahren zu verdanken. Bei 16 Banküberfällen hatte er regelmäßig Angestellte in Putzräume gesperrt und die Tür mit einem Besenstiel verrammelt. Dafür kassierte er 13 Jahre und 6 Monate Haft.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Geständnis vor Gericht: . In: Legal Tribune Online, 09.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21414 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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