Das AG Augsburg ließ am Montag die Anklage gegen den Ex-Landtags- und Fraktionschef Georg Schmid (CSU) zu. Ihm werden Sozialbetrug und Steuerhinterziehung vorgeworfen. In der sogenannten Verwandtenaffäre muss sich auch seine Ehefrau wegen Beihilfe vor Gericht verantworten.
Das Amtsgericht (AG) Augsburg habe die Anklage gegen den früheren Spitzenpolitiker uneingeschränkt zugelassen, sagte Sprecher Walter Hell am Montag. Ab dem 2. März steht der ehemalige CSU-Fraktionschef, der im Bayerischen Landtag wegen seines freundlichen Wesens und seiner Neigung zum Händeschütteln gern etwas hämisch als "Schüttel-Schorsch" bezeichnet wurde, im Zuge der sogenannten Verwandtenaffäre vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft wirft Georg Schmid vor, als Abgeordneter seine Ehefrau knapp 22 Jahre lang als Scheinselbstständige beschäftigt zu haben. Dadurch und durch die Beschäftigung einer weiteren Mitarbeiterin sollen den Sozialkassen Beiträge von mindestens 340.000 Euro entgangen seien.
Schmids Frau Gertrud wird Beihilfe vorgeworfen. Sie soll unzutreffende Rechnungen als angebliche Unternehmerin ausgestellt und ihren Mann so unterstützt haben. Im Rahmen dieses Modells beschäftigte sie 13 Jahre lang auch eine zusätzliche Mitarbeiterin für Schmids Abgeordnetenbüro. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Politiker tatsächlich für beide Mitarbeiterinnen Sozialbeiträge hätte zahlen müssen.
Schmids Verteidiger Nikolaus Fackler wies die Vorwürfe nochmals zurück. Er gehe weiterhin davon aus, dass das Beschäftigungsmodell des Ehepaares Schmid legal war. Die Zulassung der Anklage sei dennoch absehbar gewesen, sagte der Anwalt am Montag. Das geschehe letztlich in den meisten Fällen nach einer Anklageerhebung.
Mindestens 340.000 Euro Schaden für die Sozialkassen
Schmid hatte seiner Frau bis zu 5.500 Euro pro Monat bezahlt. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war er zurückgetreten und hatte 2013 nicht mehr für den Landtag kandidiert. Der Politiker aus dem schwäbischen Donauwörth war fast sechs Jahre lang CSU-Fraktionschef, zuvor war er Staatssekretär im bayerischen Innenministerium.
Der 61-Jährige ist der prominenteste Fall in der Verwandtenaffäre des Landtags, die im April 2013 ins Rollen kam. Etliche Abgeordnete hatten jahrelang weiter Eheleute oder Kinder beschäftigt, obwohl dies im Jahr 2000 eigentlich verboten wurde. Eine Altfallregelung wurde allerdings von vielen Parlamentariern weiter genutzt.
Auch der Chef des Haushaltsausschusses im Landtag, Georg Winter (CSU), der seinen jugendlichen Söhnen Jobs verschafft hatte, musste sein Amt wegen der Affäre abgeben. Der Parlamentarische SPD-Geschäftsführer Harald Güller musste seinen Posten ebenfalls räumen. Er hatte 2009 seinen Stiefsohn auf Kosten des Staates beschäftigt und wurde später deswegen zu 18.000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Der Richter hat für den Prozess gegen die Eheleute Schmid zunächst fünf Verhandlungstage festgelegt, das Urteil ist für den 25. März geplant.
dpa/avp/LTO-Redaktion
Verwandtenaffäre im Bayerischen Landtag: . In: Legal Tribune Online, 02.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14552 (abgerufen am: 17.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag