Facebook vor Milliardenprozess?: US-Richter lässt Sam­mel­klage gegen Gesicht­s­er­ken­nung zu

17.04.2018

Facebook ist es nicht gelungen, im jahrelangen Streit um seine automatische Gesichtserkennung im US-Bundesstaat Illinois eine Sammelklage zu verhindern. Nun könnte es für den Konzern richtig teuer werden.

Facebook steht erneut in der Kritik. Bei einer nun zugelassenen Sammelklage geht es um eine Funktion, bei der Facebook-Nutzer in Fotos automatisch erkannt und für ihre Freunde sichtbar markiert werden können. Ein Gesetz in Illinois sieht jedoch vor, dass solche biometrischen Informationen nur nach ausdrücklicher Zustimmung eines Nutzers erhoben werden dürfen. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu einer Höhe von 1.000 Dollar.

Mit potenziell Millionen von betroffenen Nutzern könnten die Forderungen an Facebook daher mit Leichtigkeit in die Milliarden gehen. Facebook bestreitet die Gesetzesverstöße und will sich weiter vehement gegen die Vorwürfe in der bereits 2015 eingereichten Klage wehren.

Für Nutzer in Europa hat der Fall keine Auswirkungen: Hier führt Facebook mit der Ende Mai greifenden EU-Datenschutzgrundverordnung die Gesichtserkennungsfunktion nach jahrelanger Pause sogar wieder ein. Das soziale Netzwerk hatte die Funktion in Europa zunächst im Sommer 2011 freigeschaltet, stieß dabei aber auf den Widerstand europäischer Datenschützer. Deshalb stoppte der Konzern die Gesichtserkennung und verpflichtete sich im Herbst 2012, die dabei erhobenen Daten wieder zu löschen.

dpa/tik/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Facebook vor Milliardenprozess?: . In: Legal Tribune Online, 17.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28105 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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