Nach den vorläufigen Maßnahmen des EGMR gegen Russland hat die Ukraine nun die erste Beschwerde wegen des Vorwurfs schwerer Menschenrechtsverletzungen eingereicht.
Die Ukraine hat Russland schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen und eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht (BZ. 11055/22). Konkret wirft die ukrainische Regierung Russland gezielte, wahllose und unverhältnismäßige Angriffe in der Ukraine gegen Zivilisten und deren Eigentum vor.
Damit verstoße Russland gegen alle geltenden Normen des Völkerrechts. Laut Mitteilung des Gerichtshofs vom Dienstag trägt die Ukraine unter anderem Verstöße gegen das Recht auf Leben und den Schutz vor Folter vor. Russland hatte am 24. Februar einen Angriffskrieg gegen die Ukraine gestartet. Vor welchen internationalen Gerichten sonst noch Verfahren wegen des Ukraine-Kriegs laufen, hat LTO bereits in einem FAQ zusammengetragen.
Das Gericht informierte Russland über die vergangene Woche eingereichte Beschwerde seines Nachbarlandes. Ob sie zulässig ist, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Russland will sich an Urteile des Straßburger Gerichtshofs nach seinem Austritt aus dem Europarat allerdings nicht mehr halten.
Vorläufige Maßnahmen erfolglos
In seiner Beschwerde führte die Ukraine auf, dass Zehntausende Zivilisten verletzt, getötet oder verhaftet worden seien oder als vermisst gelten. Hunderttausende hätten ihr Zuhause oder ihren Besitz verloren, Millionen seien vertrieben worden. Die Angriffe auf Zivilisten seien vom russischen Militär, Separatisten oder russisch kontrollieren paramilitärischen Kräften verübt worden. Wirksame Untersuchungen der russischen Behörden habe es nicht gegeben.
Im Rahmen einer vorläufigen Maßnahme hatte das Gericht Russland bereits aufgefordert, Angriffe auf die Zivilbevölkerung zu unterlassen und humanitäre Korridore zu ermöglichen. Eine weitere vorläufige Maßnahme, sollte Russland dazu bringen die Arbeit kremlkristischer Zeitungen nicht weiter zu behindern.
Russland ist zwar wegen des Angriffskriegs auf die Ukraine kein Mitglied des Europarats mehr, bleibt aber bis zum 16. September Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
dpa/cp/LTO-Redaktion
Vorwurf schwerer Menschenrechtsverletzungen gegen Russland: . In: Legal Tribune Online, 29.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48886 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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