Eine einfache Partnerschaft war es noch nie. So schwierig war es aber schon lange nicht mehr. Im Europaparlament verlieren selbst Fraktionen die Geduld, die bislang für einen EU-Beitritt der Türkei gekämpft hatten.
In den Beziehungen zur Türkei ist es Zeit für eine klare Ansage, zumindest aus Sicht des Europaparlaments. Am Donnerstag werden die Abgeordneten über eine Resolution abstimmen, die vorsieht, die EU-Beitrittsgespräche bis auf Weiteres ruhen zu lassen - eine Mehrheit gilt als sicher. Die Mitgliedstaaten bleiben dagegen zurückhaltend, was auch mit der Angst vor einer erneuten Eskalation der Flüchtlingskrise zusammenhängen dürfte.
Eine breite Mehrheit der Europaabgeordneten will, dass die Gespräche mit der Türkei über einen Beitritt zur Europäischen Union (EU) "vorübergehend eingefroren" werden. Das heißt: "Wir hören auf, über offene Verhandlungskapitel (Politikbereiche) zu sprechen und öffnen keine neuen", erklärt die Türkei-Berichterstatterin des Europaparlaments, Kati Piri. Führt die Türkei die Todesstrafe wieder ein, sollen die Gespräche automatisch suspendiert werden. Über eine Wiederaufnahme müssten die EU-Länder dann einstimmig entscheiden.
Die Gespräche sollen dabei erst wieder fortgesetzt werden, wenn die Türkei den Ausnahmezustand aufgehoben hat. Dann wollen die Abgeordneten neu bewerten, ob das Land zu Rechtsstaatlichkeit und Respekt der Menschenrechte zurückgekehrt ist. Den massenhaften Festnahmen und Entlassungen in der Folge des Putschversuchs von Mitte Juli wollen die Abgeordneten jedenfalls nicht tatenlos zusehen. Die türkische Regierung wirft den Betroffenen Verbindungen zur Bewegung um den in den USA lebenden Prediger Fethullah Gülen vor, die sie für den Putschversuch verantwortlich macht.
EU-Staaten müssen entscheiden
Allerdings bindet die Aufforderung der EU-Abgeordneten die EU-Kommission, die die seit 2005 laufenden Beitrittsgespräche führt, nicht. Eigentlich wäre es an der Brüsseler Behörde, bei einem "schwerwiegenden und anhaltenden Verstoß" der Türkei gegen europäische Grundwerte eine Suspendierung zu empfehlen. Am Ende liegt die Entscheidung bei den EU-Staaten.
Die Mitgliedsstaaten werden der Aufforderung aber wahrscheinlich nicht nachkommen. Diese seien bislang nicht gewillt, drastische Schritte zu setzen, sagte der für die Beitrittsverhandlungen zuständige EU-Kommissar, Johannes Hahn, während der Plenardebatte. Ein Grund für die Zurückhaltung dürfte die Flüchtlingspolitik sein. Die enge Zusammenarbeit mit der Türkei ist neben der Abschottung der Balkanroute ein Grund dafür, dass derzeit vergleichsweise wenige Menschen nach West- und Mitteleuropa kommen.
Ein im März geschlossener Flüchtlingspakt sieht unter anderem vor, dass die EU alle Migranten, die illegal über die Türkei auf die griechischen Inseln kommen, zurückschicken darf. Die Türkei droht nun aber immer wieder damit, die Vereinbarung aufzukündigen.
Abstimmung hat für die Türkei "keinen Wert"
Präsident Recep Tayyip Erdogan hat gar nicht erst auf die Abstimmung über die Resolution gewartet. "Ich rufe allen (…) der ganzen Welt zu: Egal wie das Resultat ausfällt, diese Abstimmung hat für uns keinen Wert", sagte er am Mittwoch. Ohnehin hegt Erdogan eine tiefe Abneigung gegen das Europaparlament, dem er Unterstützung der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK vorwirft. Zugleich hält er die Versammlung für einen Hort der Türkei- und Islamfeindlichkeit.
Mit einem EU-Beitritt rechnet Erdogan in absehbarer Zeit sicherlich nicht. Er hat deutlich gemacht, dass ihm die Geduld ausgeht. Erst kürzlich forderte er von der EU eine Entscheidung über einen Abbruch oder eine Fortsetzung der Beitrittsverhandlungen bis zum Ende des Jahres. Sonst will er in einem Referendum innerhalb der Türkei darüber entscheiden lassen, ob die Gespräche fortgeführt werden sollen. Erdogan hat außerdem deutlich gemacht, dass die EU aus seiner Sicht nicht alternativlos ist, und eine Annäherung an Russland und China ins Spiel gebracht.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Resolution im Europaparlament: . In: Legal Tribune Online, 24.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21251 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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