Ist ein Lehrer mit rechtsradikalen Motiven tätowiert, lässt dies auf eine fehlende Eignung als solcher schließen, hat das LAG Berlin-Brandenburg nun entschieden. Es war bereits der zweite Anlauf in der Sache.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass aus rechtsradikalen Tätowierungen ein Schluss auf die fehlende Eignung als Lehrer möglich ist (Entsch. v. 11.05.2021, Az. 8 Sa 1655/20), da die Eignung insbesondere auch die Verfassungstreue umfasse. Aufgrund von Tätowierungen wie "Meine Ehre heißt Treue" in Frakturschrift und das Symbol der sogenannten Schwarzen Sonne, die mit dem rechten Milieu in Verbindung gebracht wird, könne auf eine fehlende Verfassungstreue geschlossen werden, so das LAG. Daran ändert sich vorliegend nach Auffassung des Gerichts auch durch die ergänzenden Worte "Liebe und Familie" nichts, die sich ebenfalls im Tattoo wiederfinden.
Die Sache zieht sich schon länger hin: Ein ehemaliger Lehrer an einer Oberschule in Hennigsdorf (Oberhavel) hatte erneut gegen seine Kündigung geklagt. Eine zuvorige Kündigungsschutzklage war erfolgreich, weil der ehemalige Lehrer zuvor nicht abgemahnt worden war. Auf einem Sommerfest im Jahr 2018 hatte der Mann seine Tätowierungen vor Schülern gezeigt. Daraufhin kündigte ihm das Land. Das Arbeitsgericht Neuruppin erklärte die Kündigung jedoch für unwirksam, da der Personalrat nicht beteiligt worden sei. Im ersten Berufungsprozess bestätigte das LAG diese Entscheidung.
Daraufhin kündigte das Land dem Quereinsteiger erneut. Doch auch diese Kündigung erklärte das Neuruppiner Gericht für unwirksam mit der Begründung, dass das Strafverfahren gegen den 38-Jährigen noch nicht abgeschlossen sei und seine fehlende Eignung für den Beruf des Lehrers nicht mit Sicherheit habe festgestellt werden können. Das sah das LAG nun anders: Die Kündigung sei unabhängig von einer etwaigen strafrechtlichen Verurteilung - welche zwischenzeitlich wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ergangen ist - wirksam, weil berechtigte Zweifel an der Eignung des Mannes bestünden.
Sabrina Hochbrückner, Arbeitsrechtlerin bei SKW Schwarz in Frankfurt, kommentiert die Entscheidung des LAG gegenüber LTO so: "Die Entscheidung ist folgerichtig. Unabhängig von ihrem Beamtenstatus trifft Lehrer eine gesteigerte Pflicht, sich mit den Grundwerten einer freiheitlich demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Ordnung zu identifizieren und dafür aktiv einzutreten. Eine solche Identifikation kann fehlen, wenn der Lehrer verfassungsfeindliche Symbole oder solche, die ein Indiz für Verfassungsferne sind, offen zur Schau trägt. Auf die strafrechtliche Beurteilung der Tätowierungen kam es danach konsequenterweise nicht mehr an."
Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.
jb/LTO-Redaktion
Mit Materialien der dpa
LAG hält Kündigung für wirksam: . In: Legal Tribune Online, 11.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44944 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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