BVerwG zu BND-Beamten: Wer die Exis­tenz der BRD leugnet, fliegt raus

03.12.2021

Als Bundesbeamter die Existenz der BRD mit für Reichsbürger typischen Methoden leugnen? Keine gute Idee, befand jetzt das BVerwG.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat einen Beamten des Bundesnachrichtendienstes (BND) aus dem Beamtenverhältnis entfernt, weil er mehrfach die Existenz der Bundesrepublik Deutschland geleugnet hat (Urt. v. 02.12.2021, Az. 2 A 7.21). Der BND hatte gegen den Mann die Disziplinarklage erhoben.

Der Mann wurde als Regierungsobersekräter im mittleren Dienst beim BND verwendet. Im Jahr 2017 wurde dem BND bekannt, dass der Mann schon 2015 beim Landratsamt Starnberg einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt hatte. Dabei hatte er bei "Geburts- und Wohnsitzstaat" statt der Bundesrepublik Deutschland vielfach jeweils "Königreich Bayern" angegeben. Er berief sich hierbei auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung von 1913. 

Das Verhalten des Mannes stelle eine schwerwiegende Verletzung der in § 60 Abs. 1 S. 3 Bundesbeamtengesetz (BBG) normierten Verfassungstreuepflicht dar, führt der Senat zur Begründung aus. Es sei typisches Verhalten der sogenannten Reichsbürgerszene, so der Senat weiter. Der Mann hat im Verfahren angegeben, er sei kein Reichsbürger. Nach Auffassung des Senats habe er aber jedenfalls nicht plausibel darlegen können, warum er sich gleichwohl so verhalten hat.

jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerwG zu BND-Beamten: . In: Legal Tribune Online, 03.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46827 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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