LG Frankfurt zum Reiserecht: Ein ver­passtes Reise-High­light und 15.000 Euro für Ersatz­flüge

10.07.2024

Iranische Internetrestriktionen und schlechtes Wetter in den schottischen Highlands, die den Urlaub vermiesen: Passend zu den Ferien befasste sich die Reiserechtskammer des LG Frankfurt mit zwei spannenden Fällen – zugunsten der Urlauber.

 

 

Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat zwei spannende Fälle im Reiserecht entschieden (Urt. v. 14.02.2024, Az. 2-24 O 564/23 bzw. Urt. v. 15.05.2024, Az. 2-24 O 82/23). In beiden Fällen ging das jeweilige Urteil pro Urlauber aus.

"Das Herz der schottischen Highlands" – leider verpasst

Der erste Fall betrifft die elftägige Schiffsreise eines Ehepaars durch Schottland für rund 13.000 Euro. Unter anderem sollte hierbei ab Inverness eine Fahrt durch den Kaledonischen Kanal erfolgen. Wegen Reparaturmaßnahmen an der Gairlochy-Swing-Brücke stellte sich am vierten Reisetag heraus, dass der Kanal nicht befahren werden konnte. Deshalb blieb das Schiff am Ende des Kanals im Hafen von Corpach liegen. Der geplante Besuch von Inverness, dem Schlachtfeld von Culloden sowie der bronzezeitlichen Steinhügelgräber von Clava Cairns fiel daher aus.

Auch im weiteren Verlauf konnte das spontan neu zusammengestellte Reiseprogramm wegen schlechten Wetters nicht wie geplant vollzogen werden. Weil die Fahrt durch den Kaledonischen Kanal und die damit zusammenhängenden Besuche ein "Kernelement der Reise" darstellten, gab die Reiserechtskammer des LG Frankfurt der Klage des Ehepaars auf Minderung des Reisepreises statt. Satte 25 Prozent erhält das klagende Paar zurück.

Die vergleichsweise hohe Minderung des Reisepreises begründet das Gericht so: "Zwei Drittel der vollen Schiffstage konnten nicht mit dem Erlebniswert und dem Charakter einer Schiffsreise verbracht werden. Das Schiff wurde stattdessen nur als 'schwimmendes Hotel' genutzt". Deswegen dürfe man die Minderung nicht nur so berechnen, dass man bloß schematisch gegenüberstellt, welche Reiseleistung geschuldet und welche tatsächlich erbracht wurde. Vielmehr sind laut Gericht in solchen Fällen auch die Wertigkeiten einzelner Besuche zu berücksichtigen.

Die Kammer formuliert das so: "Unter wertender Betrachtung der einzelnen Programmpunkte" gebe es für das wegen Wetter und Kanalblockade verpasste "Herz der schottischen Highlands", die der Anbieter so anpries, eine höhere Minderung als etwa kleine Nebenschauplätze, die auf der Reise hätten abgeklappert werden sollen. Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit gab es für das Ehepaar aber nicht, da den Anbieter kein Verschulden für die Umstände treffe.

Spontan Ersatztickets für 15.000 Euro gekauft

Im zweiten Fall hatten drei klagende Personen eine Reise vom iranischen Shiraz über Doha nach Frankfurt geplant. Erst als sie bereits am Flughafen von Shiraz standen, erfuhren sie von der Annullierung ihres Fluges. Grund dafür waren iranische Internetrestriktionen, denn eigentlich hatte die Fluggesellschaft die Annullierung fünf Tage zuvor per E-Mail mitgeilt; nur kam die Mitteilung wegen des eingeschränkten Internets nicht bei den Fluggästen an.

Deshalb buchte die Reisegruppe für insgesamt 15.000 Euro kurzfristig Ersatztickets. Diese Summe wollte sie von der Fluggesellschaft ersetzt haben. Diese verteidigte sich im Verfahren vor dem LG Frankfurt damit, dass sie bereits Ersatzflüge für den übernächsten Tag organisiert hatte, sodass der eigenständige Ticketerwerb überflüssig gewesen sei.

Ob die Airline tatsächlich Ersatzflüge organisiert hat, konnte aus Sicht der Reiserechtskammer aber dahinstehen. Der Grund: "Eine Callcenter-Mitarbeiterin in Deutschland erteilte jedenfalls die – unterstellt – fehlerhafte Auskunft, dass Ersatzflüge nicht angeboten werden könnten und sich die Fluggäste selbständig um eine Rückkehr kümmern müssten". Darauf durften sich die Reisenden laut LG verlassen.

Gegen dieses Urteil, in dem es auch um die Zurechnung der Aussage der Callcenter-Mitarbeiterin zur Fluggesellschaft geht, ist noch die Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main anhängig (dort Az. 16 U 89/24).

jb/LTO-Redaktion

 

 

Zitiervorschlag

LG Frankfurt zum Reiserecht: . In: Legal Tribune Online, 10.07.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54969 (abgerufen am: 23.07.2024 )

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