Rechtsprofessorin Tiziana Chiusi zufolge ist der teilweise angepeilte integrierte Jura-Bachelor ein "Loser-Bachelor". Das ist arrogant und führt an der wirklichen Debatte vorbei, meint LTO-Redakteurin Pauline Dietrich.
Wer nach ungefähr zehn Semestern Jurastudium und damit fast fünf Jahren Lebenszeit durch sein erstes juristisches Staatsexamen fällt, hat nichts. Das löst Druck und Ängste aus, die nach Ansicht der Mehrzahl der Jurastudierenden durch die Einführung eines integrierten Bachelors genommen werden könnten - schließlich hätte man dann auch bei Nichtbestehen des Staatsexamens einen Abschluss in der Tasche.
Umso erfreulicher war es für die Studierendenschaft, als letzte Woche NRW und Schleswig-Holstein genau das in ihren Koalitionsvertrag aufnahmen, bisher gibt es nämlich nur wenige Möglichkeiten in Deutschland den integrierten Bachelor zu erwerben. Auf Social Media wurde gefeiert – doch dann meldete sich in der FAZ eine kritische Stimme in Gestalt von Prof. Dr. Tiziana Chiusi, Juraprofessorin an der Universität des Saarlandes, zu Wort.
Unter der Überschrift "Der Bachelor ist ein Loser-Abschluss" sinniert Chiusi über die hohe Qualität und den Standortvorteil der Juristenausbildung in Deutschland mit ihren zwei Staatsexamina, die durch den Bachelor in Gefahr gerate. Sie meint, dass der integrierte Bachelor der Prüfungsangst der Studierenden nicht abhelfen könne, Schuld an der Angst seien nämlich die kommerziellen Repetitoren. Außerdem könne man mit dem "Loser-Bachelor" oder auch "Jodel-Diplom" gar nicht in die regulierten Rechtsberufe rein – und wenn sich das ändern sollte, drohe Gefahr.
Weltfremd und an der Debatte vorbei
Das ist unverschämt, weltfremd – und führt an der eigentlichen Debatte komplett vorbei. Erstens liegt der Annahme Chiusis, dass das Modell des Ersten und Zweiten Staatsexamens durch den Bachelor gefährdet werde, ein Denkfehler zugrunde.
Bei der Einführung eines integrierten Bachelors geht es überhaupt nicht darum, das Staatsexamen abzuschaffen, sondern es um einen Bachelor zu ergänzen bzw. den Prüflingen einen verdienten und renommierten Abschluss an die Hand zu geben, wenn sie sich etwa fünf Jahre lang abgerackert haben und dann an dem Examen an sich scheitern.
Die von der Professorin gepriesene "Qualität" der zwei Staatsexamina bliebe ihr also noch erhalten – nämlich in Form derjenigen, die das Staatsexamen erfolgreich schaffen. Vielleicht können das künftig auch noch mehr, wenn ihnen der Bachelor den Druck ein bisschen nehmen kann. Das ist schließlich eine der großen Hoffnungen dahinter.
Repetitoren haben mit Bachelor nichts zu tun
Zweitens schiebt Chiusi die Ängste und den Druck, den die Prüflinge verspüren, zum "erheblichen Teil" den kommerziellen Repetitoren zu, deren Geschäftsmodell gerade Angst sei. Doch auch das bringt niemanden weiter in der Frage nach der Einführung des integrierten Bachelors, es ist ein Scheinargument. Wir diskutieren nämlich nicht über die Abschaffung der kommerziellen Reps. Es gibt bestimmt Repetitoren, die den Druck der Studierenden ausnutzen, es gibt aber auch genügend andere, die das nicht tun und für die Dozent:innen der Uni-Repetitorien gilt dasselbe. Grundsätzlich sollte man davon ausgehen, dass sie alle einen guten Job machen und versuchen, zu helfen genau die Angst der Studierenden in den Griff zu kriegen, die der Bachelor ihnen wiederum nehmen könnte - wir drehen uns also im Kreis.
Keine Wertschätzung, keine Jurastudierenden
Letztlich spricht laut Chiusi gegen den integrierten Bachelor, dass dieser nicht zu einem "bestehenden Beruf in der Rechtspflege" qualifiziere. Das ist korrekt – aber es ist ja auch nicht der Sinn des integrierten Bachelors, damit dieselben Berufsmöglichkeiten wie mit zwei Staatsexamina zu eröffnen. Der Sinn ist es, überhaupt in einem juristischen Beruf arbeiten zu können – und das kann man damit auch erfolgreich tun, sonst gebe es nicht inzwischen so viele Bachelor-of-Law-Studiengänge und mit deren Abschluss erfolgreiche Wirtschaftsjurist:innen. Außerdem ist man mit einem Bachelor-of-Law flexibler als mit einem Staatsexamen, wenn man ggf. im Anschluss einen Master einer verwandten Fachrichtung absolvieren kann.
Für den Bachelor-Master-Weg könne man sich ja auch schon von Anfang an entscheiden und erst gar nicht über das Staatsexamensstudium gehen, meint Chiusi. Aber auch um die Menschen, die von Anfang an den Bachelor wählen, geht es bei der Debatte nicht. Es geht zum einen um die, die ihr Jurastudium meistern, aber dann das Staatsexamen nicht schaffen. Zum anderen geht es um die, die mit jungen 18 oder 19 Jahren einfach noch keine Ahnung haben, ob für sie ein Bachelorabschluss oder das erste Staatsexamen besser geeignet sind und die sich dann später noch für die passendere Variante entscheiden können. Man weiß eben in diesem Alter nur im Ausnahmefall, wo die eigenen Talente liegen.
Von diesen jungen Leuten, die sich noch unsicher sind, werden sich übrigens nur noch Wenige für irgendeinen juristisches Studium entscheiden, wenn Universitätsprofessor:innen selbst einen Abschluss als "Loser-Bachelor" oder als "Jodel-Diplom" bezeichnen. Dieser Unverschämtheit muss sich die Generation von heute nicht mehr aussetzen. Sie hat genug Möglichkeiten, sich in Zeiten des Fachkräftemangels ein Studium oder eine Ausbildung zu suchen, wo sie mehr Wertschätzung erhalten. Deshalb: Hört auf die Studierenden und Jurist:innen von morgen und führt diesen Bachelor ein!
Debatte um integrierten Jura-Bachelor: . In: Legal Tribune Online, 01.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48919 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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