Die Premiere des Videobeweises in der Kreisliga hat im Fußballkreis Kaiserslautern/Donnersberg für Aufregung gesorgt: Ein Schiedsrichter nahm seine Entscheidung zurück, weil ein Zuschauer ihm eine Smartphoneaufnahme vom Spiel zeigte.
Im Fußballspiel zwischen dem SV Mölschbach gegen SG Hochspeyer am vergangenen Sonntag kam es zum ersten Einsatz des Videobeweises auf Amateurebene - oder so ähnlich. Der Schiedsrichter erkannte ein Tor für den SV Mölschbach nicht an, weil er den Ball zuvor im Aus gesehen hatte. Ein Zuschauer aber hatte das Geschehen gefilmt, was der Schiedsrichter zum Anlass nahm, sich noch einmal zu vergewissern. Danach gab er tatsächlich den 3:2 Siegtreffer für SV Mölschbach.
Eine Premiere im Amateurfußball. Der Videobeweis ist mittlerweile zwar im Profifußball etabliert, die Lager könnten gespaltener aber nicht sein. Während die einen es als Segen für den fairen Sport erachten, verfluchen die anderen die immer wieder auftretenden Spielunterbrechungen. Eine wohl noch hitzigere Diskussion entbrannte natürlich auch auf dem Rasenplatz des SV Mölschbach.
Nach Darstellung der SG Hochspeyer, die gegen die Wertung des Spiels Einspruch eingelegte, sei der Referee nach Protesten zu den Zuschauern des SV Mölschbach gelaufen und habe sich den Smartphone-Mitschnitt eines Fans angesehen. "Nach dem Blick auf das Mobiltelefon zeigte er auf den Anstoßpunkt und gab das Tor", schrieb der Verein auf seiner Facebook-Seite.
Ganz anders beschrieb der Kontrahent die Situation: Der Schiedsrichter habe sich lediglich von den Zuschauern bestätigen lassen, dass es ein Tor war, das Video habe er sich erst nach der Partie angeschaut, schrieb der SV Mölschbach auf seiner Facebook-Seite.
Inzwischen hat der Schiedsrichter aber zugegeben, auf das Handy-Video vertraut zu haben, sagte Schiedsrichterausschussmitglied Dirk Leibfried der Rheinpfalz. Da der Videobeweis nur in der Bundesliga zugelassen ist, dürfte der Protest der SG Hochspeyer vor dem Sportgericht gute Chancen haben. "Die Videoaufnahme eines Zuschauers darf einen Schiedsrichter nicht interessieren", so Leibfried.
dpa/tik/LTO-Redaktion
Streit im Amateurfußball: . In: Legal Tribune Online, 18.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31003 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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