Foto von Handgranaten und Pistole gepostet: Mann muss Kosten für Poli­zei­ein­satz tragen

04.04.2018

Kurz vor Silvester postete ein Mann ein Foto mit Handgranaten und einer Pistole auf seinem Facebook-Profil. Zusammen mit einem fragwürdigen Kommentar löste das einen Großeinsatz der Polizei aus. Den muss er nun teilweise bezahlen, entschied das VG Regensburg.

Nach einem nun bekannt gewordenen Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Regensburg muss ein Mann einen Teil der Kosten für einen Polizeieinsatz übernehmen (Urt. v. 20.02.2018, Az. RN 4 K 17.635).

Der damals 28-Jährige hatte das Foto von zwei Handgranaten, einem grünen Behältnis und einer Schusswaffe bereits Ende 2016 hochgeladen und dazu geschrieben: "Silvester kann kommen, alles schon hergerichtet...". Eine Bekannte alarmierte daraufhin die Polizei und die Beamten durchsuchten die Wohnung des Mannes aus dem niederbayerischen Neustadt an der Donau (Landkreis Kelheim). Die Waffen fanden sie allerdings nicht: Der Mann behauptete, sich das Bild lediglich aus dem Internet heruntergeladen zu haben.

Die Polizei stellte ihm daraufhin Kosten von mehr als 11.000 Euro in Rechnung, weil an dem Einsatz auch Spezialkräfte beteiligt waren. Da der Mann angab, monatlich netto nur 1.600 Euro zu verdienen und damit seine Familie ernähren zu müssen, reduzierte die Polizei seinen Anteil auf 2.000 Euro.

Auch dagegen wehrte sich der Mann und zog letztlich vor das VG - vergeblich. Nach Ansicht des Gerichts hätte er sich darüber im Klaren sein müssen, dass es sich bei den abgebildeten um echte Waffen handelte. Außerdem habe er das Bild zu einem Zeitpunkt - kurz vor Silvester - gepostet, zu dem die Alarmbereitschaft der Polizei besonders hoch sei. Er habe daher damit rechnen können, dass er einen Einsatz auslöst.

dpa/ms/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Foto von Handgranaten und Pistole gepostet: . In: Legal Tribune Online, 04.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27849 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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