Nach einem Beschluss eines Schweizer Gerichts sind Hochschulabsolventen "überdurchschnittlich intelligent". Was nach einem nett gemeinten Kompliment klingt, hatte aber für einen beschuldigten Studenten ungeahnte Folgen: Das Gericht verweigerte ihm aus diesem Grund einen amtlichen Verteidiger.
Das Züricher Obergericht macht die Bewilligung eines amtlichen Verteidigers von dem Intelligenzquotienten des Angeklagten abhängig. Wie die Schweizer Zeitung blick berichtet, wurde einem Studenten der Züricher Hochschule für Angewandte Wissenschaften eine amtliche Verteidigung verweigert. Grund: Studenten seien im Allgemeinen überdurchschnittlich intelligent.
Gegen den Studenten werde in einem Fall von Computerkriminalität ermittelt, heißt es. Er habe während des Verfahrens Antrag auf amtliche Verteidigung gestellt. Als die Staatsanwaltschaft diesen ablehnte, beschwerte er sich - erfolglos - beim Züricher Obergericht.
Nach dem Bericht sei in dem Prozess eine juristische Vertretung nicht zwingend, da nicht mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe drohe. Für die Bewilligung eines Pflichtverteidigers muss der Fall laut Gesetz "in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten" aufweisen, so geregelt in Art. 132 der Schweizer Strafprozessordnung. Das hatte das Gericht offenbar nicht als gegeben angesehen.
una/LTO-Redaktion
Züricher Gericht verweigert Verteidiger: . In: Legal Tribune Online, 18.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12927 (abgerufen am: 03.11.2024 )
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