Gepfändete Mopsdame Edda: Käu­ferin erstattet Straf­an­zeige

20.03.2019

Die Käuferin der gepfändeten Mopsdame Edda, deren Geschichte deutschlandweit für Aufsehen sorgte, hat nun gegen einen Beamten der Stadt Ahlen Strafanzeige wegen Betrugs erstattet.

Der Streit um den gepfändeten Mops Edda ist jetzt ein Fall für den Staatsanwalt. Die Käuferin des Hundes hat Strafanzeige wegen Betruges gegen einen Vollziehungsbeamten der Stadt Ahlen erstattet. Die Staatsanwaltschaft Münster bestätigte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) den Eingang der Anzeige.

Rechtsanwalt Wolfgang Kalla, der Eddas Käuferin vertritt, sagte der dpa: "Der Vollziehungsbeamte wusste vor dem Verkauf von der Züchterin des Hundes, dass der Mops offenkundig krank war und nur einen Wert von 400 Euro hatte. Dennoch bot er ihn bei Ebay zu '750 Euro VB' an und nannte ihn dort 'kerngesund'". Das sei "vorsätzlich gelogen" gewesen, so Kalla. Seine Mandantin habe am Ende 690 Euro für das Tier bezahlt und inzwischen bereits Tierarztkosten von rund 2.000 Euro gehabt. 

Die Strafanzeige habe er im Namen seiner Mandantin erstattet, da die Stadt Ahlen bisher "keine Einsicht und kein wirkliches Entgegenkommen" gezeigt habe, sagte der Anwalt. Vielmehr habe die Verwaltung auch noch ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, laut dem die Pfändung und der Verkauf über Ebay rechtmäßig gewesen seien. "Das ist enttäuschend für das Rechtsgefühl jedes redlich denkenden Bürgers", so Kalla. Er hatte vor zwei Wochen bereits Zivilklage gegen die Stadt eingereicht. Die jetzt gestellte Strafanzeige umfasse zwölf Seiten plus Anhang.

Von der Stadtverwaltung Ahlen war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

dpa/mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gepfändete Mopsdame Edda: . In: Legal Tribune Online, 20.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34489 (abgerufen am: 12.11.2024 )

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