Eine Fitnessstudio-Besucherin versuchte von der Betreiberin Schmerzensgeld einzuklagen, weil bei ihr nach dem EMS-Training unter anderem Gliederschmerzen auftraten. Vor dem LG Köln kam sie damit nicht weit.
Zur Traumfigur mit möglichst wenig Aufwand – das ist der Wunsch vieler Menschen. Schmerzensgeld für Gliederschmerzen nach dem Sport gibt es aber nicht: Ein Muskelkater sei schließlich erwartbar und von Sporttreibenden hinzunehmen, entschied das Landgericht (LG) Köln mit einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil (v. 11.07.2018, Az. 18 O 73/16).
Die klagende Frau hatte ein Fitnessstudio besucht, um dort an einem EMS-Probetraining teilzunehmen - bei dieser Trainingsmethode werden Muskelpartien durch elektrische Impulse stimuliert. Doch statt eines Trainingserfolgs stellten sich bei ihr nach ihren Angaben nur Beschwerden ein. Darauf habe sie die Studiobetreiberin bereits während des Trainings aufmerksam gemacht; es half nichts, sie musste sich mit der Antwort zufriedengeben, das müsse so sein.
Die Folge, so trug sie vor: Kopfschmerzen, Unwohlsein und ein erhöhter Wert eines Enzyms im Blut, welches auf ein Auflösen von Muskelfasern hingedeutet habe. Wegen des erhöhten Wertes hätte zudem die Gefahr eines akuten Nierenversagens bestanden. Bis heute leide sie unter Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und Gliederschmerzen. Von der Studiobetreiberin forderte sie daher 5.500 Euro Schmerzensgeld.
Sporttreibende nehmen einen Muskelkater hin
Das LG ging der Frage nach, ob und welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen das Training bei der Frau ausgelöst haben könnte. Ein beauftragter Sachverständiger kam allerdings zu dem Ergebnis, dass bei der Kundin – trotz eines erhöhten Enzymwertes – keinerlei Gefahr für ein Nierenversagen bestand. Auch seien dauerhafte Kopfschmerzen, Gliederschmerzen und Schlafstörungen nicht auf das EMS-Training zurückzuführen.
Für nachvollziehbar hielt der Sachverständige lediglich, dass sich die Frau über einige wenige Tage unwohl fühlte und unter Kopfschmerzen litt – verursacht durch einen heftigen Muskelkater wegen der ungewohnten Belastung.
Nach diesem Ergebnis des Gutachtens fragte der Richter sich nur noch, ob ein solcher Muskelkater eine derart erhebliche Einschränkung darstellt, dass dies einen Schmerzensgeldanspruch rechtfertigen kann. Die Antwort auf diese Frage war eindeutig: Bei einem mehrtägigen Muskelkater, auch wenn er mit zweitägigen Belastungskopfschmerzen verbunden war, handele sich um eine Beeinträchtigung, "wie sie nach jeder Art sportlicher Betätigung zu erwarten ist und wie sie üblicherweise von Sporttreibenden hingenommen wird". Schmerzensgeld könne man dafür nicht beanspruchen, so das Kölner Gericht. Es wies die Klage ab, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
mgö/LTO-Redaktion
LG Köln zum Training mit Elektro-Impulsen: . In: Legal Tribune Online, 31.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30085 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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