Bankautomaten gelten in der Regel als friedlich. In einer Düsseldorfer Filiale der Targobank kam es kürzlich jedoch zu einem folgenschweren Übergriff. Beim Versuch, das Geld aus dem Schacht zu entnehmen, brach sich ein Kunde einen Finger, weil das Gerät angeblich unerwartet zuschnappte. Die Bank ist aber nicht verantwortlich, urteilte nun das LG.
Die Targobank habe ihre Pflichten zur regelmäßigen Wartung und Kontrolle ihrer Geldautomaten erfüllt, entschied das Landgericht (LG) Düsseldorf am Dienstag. Den "bissigen" Automaten, an dem sich ein Eisdielen-Besitzer aus dem Ruhrgebiet einen Finger gebrochen hatte, stufte das Gericht somit als "nicht absehbare Gefahr" ein (Urt. v. 06.05.2014, Az. 6 O 330/13).
Der Verletzte wollte Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro erstreiten. Als er am Tag des Unfalls Geld aus dem Fach des Automaten nehmen wollte, habe sich dieses plötzlich verschlossen und seine Finger gequetscht, so sein Vortrag. Dabei brach sein Mittelfinger.
Die Targobank müsse jedoch nicht vorhersehen, dass ein Kunde mit der ganzen Hand in das Fach hineingreift, zumal das Geld bei der Ausgabe ausreichend über die Klappe hinausgeschoben werde, stellte das Gericht klar. Das Unglück des Klägers konnte schließlich als Ausnahme qualifiziert werden. Dieser habe nicht beweisen können, dass es bereits zu ähnlichen Vorkommnissen gekommen war.
una/dpa/LTO-Redaktion
LG Düsseldorf zu "bissigem" Geldautomaten: . In: Legal Tribune Online, 06.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11877 (abgerufen am: 20.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag