Ein Papagei fiel einen 45-Jährigen in einer Düsseldorfer Tierhandlung an und verletzte ihn an Arm und Hand. Dafür sprach das Landgericht dem Geschädigten nun 4.100 Schadenersatz zu.
Der schmerzhafte Biss eines Papageis hatte für den Kunden einer Tierhandlung immerhin eine gute Seite: Der 45-Jährige bekam am Dienstag vom Landgericht (LG) Düsseldorf Schadensersatz in Höhe von 4.100 Euro zugesprochen, davon 500 Euro Schmerzensgeld und 3.600 Euro für seinen Verdienstausfall (Az. 6 O 500/13). Der Mann hatte einen Hamster kaufen wollen, als der Papagei über ihn herfiel. Anschließend war er sieben Wochen lang krankgeschrieben.
Gemeinsam mit seiner Freundin hatte der 45-Jährige den Düsseldorfer Laden im Oktober 2009 betreten. Aus scheinbar heiterem Himmel stürzte sich das Tier den Angaben zufolge auf ihn und verbiss sich erst in seiner rechten Hand und dann im Arm.
Der Betreiber des Geschäfts müsse dafür nach § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haften, entschied der Richter. Allerdings blieb er hinter der Forderung des Klägers zurück: Der verletzte Versicherungskaufmann hatte vom Händler mehr als 6.000 Euro Schadenersatz verlangt. Der aber gab dem 45-Jährigen die Schuld: Er müsse das Tier angefasst haben. Nach Aussage des Kunden griff der Papagei ihn aber grundlos an. Den Hamster kaufte das Paar im Übrigen trotz der Schmerzen noch.
dpa/mam/LTO-Redaktion
Attacke in Tierhandlung: . In: Legal Tribune Online, 01.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23735 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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