Trotz Krankschreibung reiste die Mutter einer Dschungelcamp-Kandidatin mit nach Australien. Die Staatsanwaltschaft wirft der Lehrerin nun vor, ihren Dienstherrn getäuscht zu haben. Der hat sie am Donnerstag suspendiert.
Die Teilnahme am RTL-Dschungelcamp hat mitunter unliebsame Folgen – nicht nur für manche Kandidaten, sondern auch für deren Angehörige. Im Besonderen gilt das für die Mutter von Nathalie Volk. Das Model nahm im vergangenen Jahr an der TV-Show "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus" des Senders RTL teil. Ihre Mutter, verbeamtete Lehrerin an einem Gymnasium in Soltau, hatte ihre Tochter nach Australien begleitet. Deswegen muss sie sich demnächst vor Gericht verantworten. Zudem wurde sie am Donnerstag mit sofortiger Wirkung von der Schulbehörde suspendiert.
Was war geschehen? Die Lehrerin hatte für ihre Reise ursprünglich Urlaub beantragt, welcher ihr jedoch versagt worden war. Daraufhin besuchte sie einen Arzt, der sie lediglich für eine Woche krank schrieb, was für die bereits gebuchte Reise allerdings nicht ausreichte. Eine andere Ärztin schrieb sie dann jedoch gleich für mehrere Wochen krank, die Pädagogin flog daraufhin mit ihrer Tochter nach Australien.
Laut NDR-Berichten sind die Ermittlungen durch die Anzeige eines Zeitungslesers ins Rollen gekommen. Bereits seit Februar 2016 läuft ein Disziplinarverfahren gegen die Frau, mit zwischenzeitlicher Ruhezeit. Dann schaltete sich auch die Staatsanwaltschaft ein, durchsuchte die Wohnung der Lehrerin und zwei Arztpraxen.
Das Amtsgericht (AG) Soltau verhängte schließlich auf Antrag der Ermittlungsbehörde im Dezember 2016 einen Strafbefehl in Höhe von 100 Tagessätzen, insgesamt 7.000 Euro. Der Vorwurf: Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses, strafbar nach § 279 Strafgesetzbuch (StGB). Die Anklagebehörde geht davon aus, dass die Lehrerin eine Ärztin durch falsche Angaben zur Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung veranlasste. Ihr wird zudem vorgeworfen, beim Schulleiter das Attest für den Zeitraum 7.01. bis 29.1.2016 eingereicht zu haben, obwohl sie gewusst habe, dass eine Erkrankung nicht vorgelegen habe.
Die Lehrerin hat jedoch unlängst Einspruch eingelegt, weshalb es nun wohl im März zum Prozess kommen wird. "Wir haben den Strafbefehl nicht akzeptiert", sagte ihr Anwalt am Freitag. "Wir werden den Rechtsweg ausschöpfen, weil wir uns sicher sind, dass die Vorwürfe nicht haltbar sind. Meine Mandantin war tatsächlich erkrankt."
una/dpa/LTO-Redaktion
Kandidatin ins RTL-Dschungelcamp begleitet: . In: Legal Tribune Online, 14.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21771 (abgerufen am: 21.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag