Die Großbank HSBC muss das von der EU-Kommission verhängte Bußgeld von 33 Millionen Euro wegen der Beteiligung am Euro-Zinsderivatekartell nicht bezahlen. Das hat das EuG am Dienstag entschieden.
Die EU-Kommission hatte im Jahr 2016 Geldbußen gegen die Banken HSBC, Crédit Agricole und JPMorgan Chase in Höhe von insgesamt 485 Millionen Euro verhängt. Auf HSBC entfielen rund 33,6 Millionen Euro. Die Banken hätten sich bei der Preisfestlegung des wichtigen Referenzzinssatzes Euribor abgesprochen und sensible Informationen ausgetauscht, so die Kommission.
Für die Brüsseler Wettbewerbshüter war es der Abschluss jahrelanger Ermittlungen zu dem Skandal, in den auch die Deutsche Bank verwickelt war. Deutschlands größtes Geldhaus und andere Banken hatten den Fall 2013 mit einem Vergleich mit der EU-Kommission beendet. Auf die Deutsche Bank entfiel damals eine Strafe von 725 Millionen Euro. HSBC, Crédit Agricole und JPMorgen Chase hatten den Vergleich nicht akzeptiert und den Beschluss vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) angefochten.
Während die Klagen von Crédit Agricole und JPMorgen Chase derzeit ausgesetzt sind, hat das EuG nun über die Klage von HSBC entschieden. Das Gericht hat den Beschluss der Kommission größtenteils bestätigt, wonach HSBC gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat. Die verhängte Geldbuße hebt es jedoch wegen eines Begründungsmangels auf (Urt. v. 24.09.2019; Az. T-105/17).
Konkret geht es um die Höhe eines Abzinsungsfaktors, der bei der Berechnung der Geldbuße eine wesentliche Rolle gespielt hat. Die Kommission habe in ihrem Beschluss nicht hinreichend erläutert, aus welchen Gründen der Abzinsungsfaktor auf genau diese Höhe festgesetzt wurde, so das EuG. Daher könne es diesen Punkt des Beschlusses - der sich auf die Geldbuße bedeutsam ausgewirkt haben mag - weder rechtlich noch sachlich überprüfen und somit auch seine Kontrolle darüber nicht ausüben.
Die Streitparteien können innerhalb von zwei Monaten noch vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.
ah/LTO-Redaktion
mit Material von dpa
Zinsderivate-Kartell: . In: Legal Tribune Online, 24.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37791 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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