Entscheidung nach erneuter Haftprüfung: Ex-Wire­card-Chef Braun bleibt in U-Haft

16.08.2022

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende des mittlerweile insolventen Unternehmens Wirecard wird nicht aus der Untersuchungshaft entlassen. Eine entsprechende Entscheidung fällte das OLG München.

Auch nach zwei Jahren in Untersuchungshaft kommt der frühere Wirecard-Vorstandschef Markus Braun nicht auf freien Fuß. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat nach der mittlerweile fünften Haftprüfung entschieden, dass der Manager inhaftiert bleibt. Das sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag auf Anfrage der dpa.

Der wegen Milliardenbetrugs angeklagte österreichische Manager sitzt seit 22. Juli 2020 ununterbrochen in Untersuchungshaft. Bisher hat das Landgericht (LG) München I jedoch noch nicht entschieden, ob die gegen Braun erhobene Anklage zugelassen wird. In Haftsachen ist die Justiz zur Eile gehalten, im Fall Wirecard ist das Verfahren aber außerordentlich umfangreich und komplex.

Die Münchner Staatsanwaltschaft wirft Braun und zwei weiteren ehemaligen Spitzenmanagern des einstigen Dax-Konzerns "gewerbsmäßigen Bandenbetrug" vor. Sie sollen seit 2015 die Bilanzen gefälscht und kreditgebende Banken um insgesamt 3,1 Milliarden Euro geschädigt haben - davon 1,7 Milliarden Euro an Krediten und weitere 1,4 Milliarden an Schuldverschreibungen. Brauns Verteidiger hatten die Unschuld ihres Mandanten beteuert und ihrerseits Vorwürfe gegen die Ermittler erhoben.

dpa/sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Entscheidung nach erneuter Haftprüfung: . In: Legal Tribune Online, 16.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49333 (abgerufen am: 13.11.2024 )

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