Das OLG Frankfurt sieht einen Anspruch auf vorläufigen Versicherungsschutz für PR-Kosten des ehemaligen Wirecard-Chefs Markus Braun. In der Vorinstanz war dieser noch unterlegen.
Der frühere Chef des Finanzdienstleisters Wirecard, Markus Braun, hat im Streit mit seiner Managerhaftpflichtversicherung bezüglich der Übernahme von Anwaltskosten einen weiteren Etappensieg erzielt. Braun habe "auch Anspruch auf Gewährung von vorläufigem Versicherungsschutz für PR-Kosten", entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt als Berufungsinstanz in einem Eilverfahren (Az. 7 U 96/21).
Der seit Sommer 2020 in Untersuchungshaft sitzende Braun hatte Angaben des Gerichts zufolge aufgrund kritischer Medienberichterstattung zur Wirecard-Insolvenz und seiner Rolle in diesem Zusammenhang eine auf Presserecht spezialisierte Kanzlei sowie eine Presseagentur beauftragt. Die dafür anfallenden Kosten will er von der beklagten Versicherung ersetzt haben.
Das Landgericht Frankfurt hatte Braun im Streit mit der Versicherung über die Übernahme von Verteidigungs- und Anwaltskosten zwar Recht gegeben, den Antrag auf Übernahme der PR-Kosten aber abgelehnt (Urt. v. 21.5.2021; Az. 2-08 O 44/21).
Das OLG stellte nun fest: Gemäß den Versicherungsbedingungen seien PR-Kosten gedeckt, wenn einer versicherten Person "durch kritische Medienberichterstattung über einen versicherten Haftpflicht-Versicherungsfall ein karrierebeeinträchtigender Reputationsschaden" drohe. Dies sei hier der Fall.
Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nach Angaben des Gerichts nicht anfechtbar. Im Hauptsacheverfahren in dieser Sache soll am 1. Dezember vor dem OLG verhandelt werden (Az. 7 U 150/21).
dpa/sts/LTO-Redaktion
OLG Frankfurt urteilt zur Managerhaftpflicht: . In: Legal Tribune Online, 08.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46588 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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