Bei EY sollen im Kontext der Milliardenpleite von Wirecard Berufspflichten verletzt worden sein. Die Aufsichtsbehörde Apas verhängt Bußgelder und ein vorübergehendes Verbot für bestimmte Neumandate.
Die Abschlussprüferaufsicht Apas hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY und einzelne Mitarbeitende im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal sanktioniert. Bei der Prüfung der Abschlüsse des ehemaligen Zahlungsdienstleisters in den Jahren 2016 bis 2018 sehe sie Berufspflichtverletzungen als erwiesen an, teilte die Apas am Montag mit. EY bestätigte gegenüber der dpa, über den Abschluss der Apas-Prüfung informiert worden zu sein, Details zur Entscheidung kenne man aber noch nicht. Diese werde EY sorgfältig prüfen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft muss nach Apas-Angaben eine Geldbuße von 500.000 Euro zahlen. Zudem dürfe sie bei Unternehmen von öffentlichem Interesse zwei Jahre lang keine gesetzlichen Abschlussprüfungen durchführen. Dabei handele es sich um sogenannte Neumandate, teilte die Apas mit. Bestandsmandate sind demnach ausgenommen. Zudem wurden fünf Wirtschaftsprüfer laut Apas mit Geldbußen in Höhe von 23.000 Euro bis 300.000 Euro sanktioniert. Zur Gesamthöhe der Geldbußen wurden keine Angaben gemacht.
EY will Prüfungsqualität und Risikomanagement stärken
Im nächsten Schritt seien nun die Bescheide von der Apas zu fertigen, die Betroffenen könnten dann Einspruch gegen diese einlegen, hieß es. Es handele sich um das bisher umfangreichste von der Apas durchgeführte Verfahren.
EY habe während der gesamten Untersuchung vollumfänglich mit der Apas kooperiert, teilte ein Unternehmenssprecher mit. Man bedauere, dass der Betrug bei Wirecard nicht früher aufgedeckt wurde. Das Unternehmen habe wichtige Lehren aus dem Fall gezogen und umfassende Maßnahmen ergriffen, um die Prüfungsqualität und das Risikomanagement zu stärken.
Wirecard brach im Sommer 2020 zusammen, nachdem der Vorstand eingeräumt hatte, dass 1,9 Milliarden angeblich auf Treuhandkonten verbuchte Euro nicht auffindbar sind. Dem früheren Wirecard-Chef Markus Braun wird seit dem Dezember des vergangenen Jahres in München der Prozess gemacht. EY hatte die mutmaßlich gefälschten Bilanzen des früheren DAX-Konzerns über Jahre testiert und sieht sich mit Entschädigungsklagen konfrontiert.
sts/LTO-Redaktion mit dpa-Material
Geldbußen und Einschränkungen bei neuen Mandaten: . In: Legal Tribune Online, 03.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51471 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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