Das Amtsgericht Flensburg hat dem Antrag der Beate Uhse AG stattgegeben und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Im Zuge dessen wurde der White & Case Partner Sven-Holger Undritz zum vorläufigen Sachwalter bestellt.
Beraten wird die Beate Uhse AG dabei durch die Wirtschaftskanzlei BBL Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte. Von dem Insolvenzantrag ist nur die Holdinggesellschaft, die Beate Uhse AG, betroffen. Für die operativ tätigen Tochtergesellschaften der Beate Uhse AG wurden keine Insolvenzanträge gestellt. Der Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt.
Den Grundstein des Erotikunternehmens legte Beate Uhse 1946 mit dem Verfassen von Aufklärungsbroschüren. 1951 gründete die Namensgeberin das "Versandhaus Beate Uhse". Die Gründung der Beate Uhse AG erfolgte 1981 durch die Firmengründerin und ihren Sohn Ulrich.
Das Unternehmen war die erste börsennotierte Erotik-Aktiengesellschaft. Seit 1999 werden die Aktien des Unternehmens an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Doch das Erotikunternehmen hatte in den vergangenen Jahren den Anschluss an die Marktentwicklungen verloren und befindet sich seit geraumer Zeit in der Krise. Im April 2017 wurde Michael Specht zum Vorstandsvorsitzenden der AG bestellt, der seitdem den Sanierungsprozess gezielt vorantreibt.
Michael Specht erklärt: "Unser Ziel ist es, im Rahmen des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung die operative und finanzielle Sanierung der Beate Uhse AG nachhaltig und zügig umzusetzen. Wir haben damit einen Weg eingeschlagen, bei dem wir sehr zuversichtlich sind, die Unternehmensgruppe als Ganzes sanieren zu können."
Chance auf Sanierung
BBL hatte die Beate Uhse AG bereits im Vorfeld beraten und nach eingehender Prüfung den Weg einer Insolvenz in Eigenverwaltung empfohlen. Das Gericht ist dem entsprechenden Antrag durch Beschluss vom 15. Dezember 2017 gefolgt. "Nur wenn eine realistische Chance auf die nachhaltige Sanierung des Unternehmens besteht, stimmt das Gericht dieser Form eines Insolvenzverfahrens zu", unterstreicht Justus von Buchwaldt, Partner der Kanzlei BBL.
Der vorläufige Sachwalter Dr. Sven-Holger Undritz von White & Case, der sich bereits am Tag seiner Bestellung einen ersten Eindruck am Unternehmenssitz in Flensburg verschaffte, ergänzt: "Beate Uhse hat mit dem Insolvenzantrag den richtigen Schritt gemacht, um die angestrebte Sanierung der Unternehmensgruppe erfolgreich umzusetzen. Wir werden in den nächsten Wochen Gespräche führen und die verschiedenen Möglichkeiten ausloten, um dieses Traditionsunternehmen zu erhalten."
Dr. Sven-Holger Undritz ist einer der bekanntesten deutschen Verwalter und wird von den Insolvenzgerichten häufig mit besonders komplexen Insolvenzverfahren betraut, von denen viele auf ein breites öffentliches Interesse stoßen, unter anderem die Verfahren der Caritas Hamburg, von Hamburg Airways oder das des Bezahlkarten-Anbieter JustPay.
White & Case für Beate Uhse AG
Dr. Sven-Holger Undritz, Partner, vorläufiger Sachwalter, Insolvenzrecht, Hamburg
Dr. Ellen Meyer-Sommer, Local Partner, Insolvenzrecht, Hamburg
Sven Hentschel, Associate, Insolvenzrecht, Hamburg
Béla Knof, Assoicate, Insolvenzrecht, Hamburg
BBL Bernsau Brockdorff & Partner für Beate Uhse AG
Dr. Georg Bernsau, Partner, Generalbevollmächtigter der AG, Frankfurt
Justus von Buchwaldt, Partner, Generalbevollmächtigter der AG, Hamburg
Dr. Rouven Quick, Hamburg
Nicole Stephan, Frankfurt
White & Case / BBL Bernsau Brockdorff & Partner: . In: Legal Tribune Online, 19.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26093 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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